Außensportanlagen
Aktuell ist der Sportbetrieb auf den städtischen Außensportanlagen ohne Einschränkungen gestattet.
(Stand 29. April 2022)
Hier erhalten Sie Informationen über die Nutzungsbedingungen für Außen- und Innensportstätten unter Berücksichtigung der Regelungen aus der Coronaschutzverordnung.
Aktuell ist der Sportbetrieb auf den städtischen Außensportanlagen ohne Einschränkungen gestattet.
(Stand 29. April 2022)
Ab Montag, 11. April 2022, endet in allen städtischen Gebäuden die 3G-Regelung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Grund dafür sind die eingestellten Testungen in Schulen nach den Osterferien. Für Personen ab 18 Jahre gilt weiterhin die 3G-Regelung (getestet, genesen oder vollständig geimpft).
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt bestehen. Diese kann während der Sportausübung abgelegt werden.
(Stand 29. April 2022)
Ein Angebot an leistungssporttreibende Vereine. Informationen zu Trainingsmöglichkeiten und Meldeschluss.
Informationen zu Fristen für die Beantragung von Sondertraining in den Lehrschwimmbecken und zur Vergabe von Schwimmzeiten in den öffentlichen Schwimmbädern.
Referat für Sport und Bewegung
Westhoffstraße 17
44777 Bochum
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.