Außensportanlagen
Aktuell ist der Sportbetrieb auf den städtischen Außensportanlagen ohne Einschränkungen gestattet.
(Stand 29. April 2022)
Hier erhalten Sie Informationen über die Nutzungsbedingungen für Außen- und Innensportstätten unter Berücksichtigung der Regelungen aus der Coronaschutzverordnung.
Aktuell ist der Sportbetrieb auf den städtischen Außensportanlagen ohne Einschränkungen gestattet.
(Stand 29. April 2022)
Ab Montag, 16. Mai, entfällt in allen städtischen Gebäuden die 3G-Regel. Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) für alle Besucherinnen und Besucher sowie für alle Mitarbeitenden innerhalb der Gebäude bleibt weiterhin verpflichtend. Während der Sportausübung darf die Maske abgelegt werden.
(Stand 23. Mai 2022)
Ein Angebot an leistungssporttreibende Vereine. Informationen zu Trainingsmöglichkeiten und Meldeschluss.
Informationen zu Fristen für die Beantragung von Sondertraining in den Lehrschwimmbecken und zur Vergabe von Schwimmzeiten in den öffentlichen Schwimmbädern.
Referat für Sport und Bewegung
Westhoffstraße 17
44777 Bochum
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.