Sie überweisen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahnbescheides beziehungsweise Vollstreckungsbescheides den Forderungsbetrag (einschließlich der Zinsen und Kosten) auf ein städtisches Konto unter Angabe des Geschäftszeichens des Antragstellers. Diese Angaben sind aus dem Mahnbescheid beziehungsweise Vollstreckungsbescheid ersichtlich. Sie können auch bei dem zuständigen Sachbearbeiter erfragt werden.
Sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, setzen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahnbescheides beziehungsweise Vollstreckungsbescheides mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch oder schriftlich bezüglich einer eventuellen. Ratenzahlungsvereinbarung in Verbindung.