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Rechtsamt

Gerichtliches Mahnverfahren- Was ist zu tun?

Sie haben einen Mahnbescheid beziehungsweise Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts / Arbeitsgerichts wegen einer privatrechtlichen städtischen Forderung erhalten.

Dienstleistungen und Infos

Sie überweisen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahnbescheides beziehungsweise Vollstreckungsbescheides den Forderungsbetrag (einschließlich der Zinsen und Kosten) auf ein städtisches Konto unter Angabe des Geschäftszeichens des Antragstellers. Diese Angaben sind aus dem Mahnbescheid beziehungsweise Vollstreckungsbescheid ersichtlich. Sie können auch bei dem zuständigen Sachbearbeiter erfragt werden.

Sollten Sie den Betrag nicht in einer Summe zahlen können, setzen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mahnbescheides beziehungsweise Vollstreckungsbescheides mit dem zuständigen Sachbearbeiter  telefonisch oder schriftlich bezüglich einer eventuellen. Ratenzahlungsvereinbarung in Verbindung.

Legen Sie innerhalb von 14 Tagen (Arbeitsgericht sieben Tage) nach Zustellung des Mahnbescheides beziehungsweise Vollstreckungsbescheides beim erlassenden Gericht Widerspruch beziehungsweise Einspruch ein. Sie können sich vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen, um die Sache außergerichtlich zu klären.