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Aktuelle Pressemeldungen

Bochum nimmt am neuen Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ teil – bis 31. Oktober können Anträge gestellt werden.

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Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement« ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Insgesamt stellt das Land dafür zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Die Stadt Bochum nimmt an diesem Programm teil und erhält jährlich dafür vom Land NRW eine Pauschale in Höhe von 39.000 Euro, kann also dem entsprechend 39 Projekte in 2021 fördern. Das Förderprogramm läuft 5 Jahre. Mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro können Vorhaben, die zum diesjährigen Themenschwerpunkt „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“, passen, gefördert werden.

Das Programm soll die Engagierten dabei unterstützen, kleinere Projekte und Vorhaben umzusetzen. Antragsberechtigt sind neben Vereinen und Stiftungen beispielsweise auch Initiativen. Darin unterscheidet sich das Programm von anderen. So können auch Nachbarschaftsinitiativen, die etwas für die Gemeinschaft im Stadtteil initiieren möchten, einen Antrag einreichen. Die Antragsstellung erfolgt über eine speziell eingerichtete Plattform und bietet einen niederschwelligen Zugang mit schlankem Antragsverfahren. 

Die Bewerbungsfrist geht bis zum 31. Oktober 2021. Die Antragstellung ist über das Portal www.engagementfoerderung.nrw ab dem 1. Oktober möglich. Alle Infos finden Sie auch unter www.bochum.de/2000x1000

Das neue Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar dieses Jahres durch die Landesregierung beschlossenen Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses den Bedarf an zusätzlichen Förderzugängen, insbesondere Programmen der Kleinstförderung, geäußert. 

Hier finden Sie eine FAQ-Liste des Landes zum Landesprogramm.

(4. Oktober 2021)