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Aktuelle Pressemeldungen

„Schaufenster Stadtgeschichte“ präsentiert das Sterberegister Bochum-Mitte

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Das „Schaufenster Stadtgeschichte“ präsentiert einmal im Monat ein besonderes Dokument oder Objekt aus den Beständen des Stadtarchivs – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte. Auf diese Weise werden nicht nur historische Ereignisse oder Persönlichkeiten vorgestellt. Das „Schaufenster Stadtgeschichte“ gewährt auch einen Einblick in die bunte Vielfalt der historischen Zeugnisse, die zum kulturellen Erbe Bochums gehören und die im Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte verwahrt werden.

Im Oktober geht es um das Sterberegister Bochum-Mitte

Der erste Eintrag im Sterberegister Bochum-Mitte dokumentiert den Tod von Mathilde Wolf(f) am 1. Oktober 1874.
Der erste Eintrag im Sterberegister Bochum-Mitte dokumentiert den Tod von Mathilde Wolf(f) am 1. Oktober 1874. (Quelle: Stadt Bochum)

Die archivierten Unterlagen des Standesamtes gehören zu den am häufigsten eingesehenen Archivalien im Bochumer Stadtarchiv. Das Standesamt führt sämtliche Personenregister: das Eheregister, das Lebenspartnerschaftsregister, das Geburtenregister und auch das Sterberegister. Stellvertretend für diese Register präsentiert das Stadtarchiv im Oktober den ersten Eintrag im Sterberegister des Standesamtes Bochum-Mitte vom 1. Oktober 1874: den Sterbeeintrag von Mathilde Wolf(f), die als Kleinkind mit einem Jahr verstorben ist. Unklar ist die korrekte Schreibweise des Familiennamens: Im Auszug des Sterberegisters ist der Tod von „Mathilde Wolff“ dokumentiert – ihr Vater, der den Sterbefall Mathildes angezeigt hat, wird hingegen als „Franz Wolf“ angeführt. Als Mutter ist die Ehefrau Wilhelmine, geborene Thems, im Sterbeeintrag angegeben.

Häufig sind in Sterberegistereinträgen aus dieser Zeit Nachträge zur Todesursache, Heirat und Anzahl der Kinder der verstorbenen Person zu finden – beim Sterbeeintrag von Mathilde Wolf(f) ist dies allerdings nicht der Fall. Weil viele Geburtenregister Informationen zum weiteren Verbleib der Person und viele Heiratsregistern zusätzliche Angaben zu Kindern enthalten, sind diese Register nicht nur interessant für die „Familienforschung“, sondern zum Beispiel auch für die Erbermittlung, die Nachlasspflege oder für Amtsgerichte.

Seit dem 1. Januar 1876 haben Standesämter den Auftrag, Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle in voneinander unabhängigen Registern zu beurkunden. Festgelegt ist das im Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes war für das gesamte Deutsche Reich erstmals das Verfahren zur staatlichen Beurkundung von Personenständen vorgeschrieben – damit hatte die Kirche das Monopol auf die Beurkundung verloren, vor dem Gesetz rechtsgültig waren nur noch Eheschließungen, die Standesbeamte vollzogen hatten. 

Im Laufe der Zeit gab es immer wieder Änderungen der Rechtslage. So trat am 1. Januar 2009 das Personenstandsreformgesetz in Kraft, das für das Stadtarchiv zur Folge hatte, dass es vom Standesamt mehr als 100 Jahre alte Geburtenregister, etwa 80 Jahre alte Eheregister und rund 30 Jahre alte Sterberegister und dazugehörige Namensverzeichnisse archivieren musste. Alle Register und Namensverzeichnisse sind schriftliches Kulturgut, das das Bochumer Stadtarchiv dauerhaft aufbewahren und vor Beschädigung schützen muss, um es für die Nachwelt zu erhalten. Besonders wichtig ist das, weil es sich bei den Dokumenten um Originalquellen handelt, die das Standesamt als sogenannte Erstbücher lange Zeit handschriftlich geführt hat. Kopien der Erstbücher, die Zweitbücher, bewahrt das Personenstandsarchiv Detmold auf.

(29. September 2021)