BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick Barrierefreiheit
Aktuelle Pressemeldungen

Sportplätze unter strengen Auflagen in begrenztem Umfang wieder geöffnet

Aktuelle Pressemeldungen

Ein kleiner Lichtblick für die Bochumer Sportgemeinde: Ab sofort können die Außensportanlagen der Stadt wieder für den Individualsport genutzt werden. Das Referat für Sport und Bewegung hat hierzu einen Kriterienkatalog erarbeitet, der es den Vereinen erlaubt, die Sportstätten im Rahmen der aktuellen Coronaschutzverordnung zu nutzen.

Das Sportreferat weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor kein „Mannschaftstraining“, in welcher Form auch immer, zulässig ist: „Nach CoronaschutzVO des Landes ist nur ‚Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht zulässig‘“ zitiert Achim Paas, Amts- und Institutsleiter des Referats für Sport und Bewegung, die aktuelle Verordnung. Besucher sind grundsätzlich auf den Sportanlagen nicht zulässig.

Zwischen Einzelpersonen oder Zweiergruppe, die in diesem Rahmen auf den Anlagen Sport treiben, ist ein Abstand von mindestens fünf Metern einzuhalten. Die Stadt hat daher die Anzahl der Sportlerinnen und Sportler, die sich maximal auf einer Anlage aufhalten dürfen, begrenzt. „Auf einem klassischen Fußballplatz ohne Laufbahn sind dies 16 Personen, mit Laufbahn 20 Personen“, erklärt Paas. Die Anlagen werden in den nächsten Tagen entsprechend gekennzeichnet. Außerdem haben die Vereine ein Merkblatt erhalten und müssen dies mit Unterschrift versehen zurücksenden.

„Ich hoffe, dass sich alle Sportlerinnen und Sportler an die Regeln halten und verantwortlich mit diesem bisschen an Freiheit umgehen“ so Achim Paas weiter. „Sollten wir bei unseren Überprüfungen Verstöße feststellen, müssen wir die Anlagen wieder schließen“, meint Paas abschließend.

(26. Februar 2021)