Seit Anfang Mai ist ein Förderprogramm zum passiven Lärmschutz über insgesamt eine Million Euro für die Jahre 2020 bis 2022 in Kraft getreten, das der Rat der Stadt Bochum Ende April beschlossen hatte. Das Geld stellt die Stadt Bochum zur Verfügung.
Gefördert werden der Einbau von Schallschutzfenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen von Wohn- oder Schlafräumen, bei denen die Lärmpegel einen bestimmten 24-Stunden- oder Nachtwert überschreiten. Auch der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlafräumen ist zuwendungsfähig. Gewerblich genutzte Räume fallen nicht unter die Richtlinien.
Der Förderbetrag ist auf maximal 300 Euro pro Quadratmeter Fenster begrenzt. Je Wohneinheit werden bis zu 3.000 Euro bewilligt. Bei denkmalgeschützten Objekten sind dies 600 sowie 6.000 Euro. Der Förderhöchstbetrag pro Eigentümer liegt bei 20.000 Euro. Der Zuschuss darf einen Anteil von 80 Prozent der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.
Die Richtlinien und Antragsformulare gibt es im Internet unter www.bochum.de/laermschutzfenster. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Rabea Miceli vom Umwelt- und Grünflächenamt unter der Telefonnummer 02 34 / 910 – 37 19 oder per E-Mail an RMiceli@bochum.de.
Bereits in den Jahren 2016 bis 2018 wurden Mittel in Höhe von insgesamt einer Million Euro zur Verfügung gestellt, mit denen erfolgreich insgesamt rund 750 Wohneinheiten vor Straßenverkehrslärm geschützt werden konnten. Die Weiterführung des Förderprogramms ist eine erste wichtige Maßnahme im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplans.
(23. Juni 2020)