Ab dem 1. Januar 2021 gibt es die neue Grundrente.
Alle, die dann schon Rente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beziehen oder beantragt haben, brauchen nichts selbst zu tun, um in den Genuss dieses neuen Anspruchs zu kommen, falls er ihnen nach den neuen Regelungen gesetzlich zusteht. Was sie aber brauchen ist - Geduld!
Die Rententräger werden die Grundrentenzuschläge zwar von Amts wegen ermitteln und die jeweiligen Renten rückwirkend anpassen, aber vor Juli 2021 wird es aller Voraussicht nach keine Auszahlungen geben. Denn um alle Ansprüche ausrechnen und auszahlen zu können, werden die Rententräger wohl sogar bis ins Jahr 2022 hinein benötigen. Das liegt daran, dass die Berechnungen sehr kompliziert sind - Welche Versicherungszeiten zählen und welche nicht? Ist damit die Mindestzeit erfüllt oder nicht? Welcher Betrag ergibt sich daraus? - und dass sie für Millionen von Renten durchgeführt werden müssen.
Sicher ist aber: Durch die Bearbeitungszeit geht niemandem Geld verloren. Denn die Grundrentenansprüche werden stets rückwirkend ab dem Anspruchsbeginn nachgezahlt.
Für Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII gibt es eine gute Nachricht: Das Gesetz sieht bei der Anrechnung der Rente einen hohen Freibetrag vor, so dass auch Berechtigte im Grundsicherungsbezug erheblich von der Grundrente profitieren. Auch sie brauchen nichts selbst zu unternehmen, sondern müssen lediglich warten, bis sie bei ihrem Rententräger „an der Reihe“ sind. Dieser wird das zuständige Sozialamt rechtzeitig vor der Bewilligung informieren und mit ihm abrechnen. So kann das Sozialamt die Grundrente rückwirkend in seine Leistungserbringungen einbeziehen und es wird sichergestellt, dass die Berechtigten weder zu wenig Grundsicherung erhalten noch zu viel von der Rentennachzahlung.
Das Bochumer Amt für Soziales wird alle seine betreffenden Leistungsberechtigten mit einem entsprechenden Hinweis im Bewilligungsbescheid für Januar 2021 hierüber noch einmal informieren.
(2. Dezember 2020)