Zu der im Raum stehende Frage, was Bestandteil der Dringlichkeitsentscheidung vom 7. Mai 2020 war, stellt die Stadt Bochum fest:
„Bestandteil der Dringlichkeitsentscheidung zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen des 10-Punkte-Programms für Handel und Gastronomie in der Corona-Krise waren ausschließlich folgende drei Punkte: „Wir sind Bochum“ als digitales Schaufenster der lokalen Händler, ein „Mobilitätspaket“ sowie die Kampagne „Hier, wo das Wir noch zählt“. Wie anderslautende – jedoch falsche - Informationen entstanden sind, entzieht sich unserer Kenntnis.“
(18. Mai 2020)