Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen ordnet anlässlich des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung am Montag, 20. Juni, Beflaggung an. Dies gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen.
(15. Juni 2022)