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Aktuelle Pressemeldungen

Verstetigung der Wohnraumförderung in Bochum: Stand 2020 und Ausblick 2021; Konsequent handeln und Kontinuität wahren

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In Bochum tut sich was beim sozialen Wohnungsbau: 2020 konnten insgesamt 273 öffentlich geförderte Wohnungen bewilligt werden, davon 137 Wohnungen als Modernisierungsmaßnahmen im Bestand. Damit nähert sich die Stadt den im Handlungskonzept Wohnen formulierten Zielen stetig an.

Die soziale Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen ist ein entscheidendes Instrument, um für breite Schichten der Bevölkerung ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dazu hatte das Land für das Jahr 2020 insgesamt 17,2 Millionen Euro für Bochum zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis hat die Stadt Bochum für zehn Wohnungsbaumaßnahmen rund 39 Millionen Euro bewilligt. Die Verdopplung ist durch den tatsächlichen Bedarf in Bochum begründet. Die Summe von fast 40 Millionen Euro wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW unkompliziert zur Verfügung gestellt.

Die Verbesserung der Förderkonditionen im aktuellen Jahr, der Verbleib der Stadt Bochum in der zweithöchsten Mietenstufe (4) sowie die Höherstufung im Rahmen des Bedarfsniveaus von Stufe 3 auf 4 macht deutlich, dass auch das Land in Bochum einen ausgeprägten Bedarf sieht. Durch die verbesserten Konditionen reagiert das Land auch auf die seit Jahren steigenden Anforderungen an die technische Bauausführung und die gute Konjunkturlage im Baugewerbe, die zu erheblichen Kostensteigerungen bei den Bau- und Baunebenkosten führen.

Das Land hat für das Jahr 2021 den Bochumer Bewilligungsrahmen auf nunmehr 21 Millionen Euro erhöht; im Mietwohnungsneubau von 12,9 Millionen Euro (2020) auf 16,5 Millionen Euro. Dies macht einen Zuwachs von 3,6 Millionen Euro, also eine Steigerung von 28 Prozent aus.

Das Land gewährt zudem einen 25-prozentigen Tilgungsnachlass. Zur langfristigen Sicherung von Sozialbindungen bietet es zusätzlich die Option einer 30-jährigen Bindungsfrist. In diesen Fällen kann der Tilgungsnachlass um weitere fünf Prozentpunkte auf 30 Prozent erhöht werden. Die Nettokaltmiete für den barrierefreien und energieeffizienten Mietwohnraum wird mit 6,40 Euro pro qm Wohnfläche (zuvor 6,20 Euro pro qm Wohnfläche) festgelegt. Die Fördergrundpauschale liegt im Jahre 2021 bei 2.360 Euro pro qm Wohnfläche (zuvor bei 2.150 Euro pro qm Wohnfläche). Zusätzlich können Zusatzdarlehen in Höhe von 50 Prozent auf Mobilitätsmaßnahmen und für Maßnahmen zur Verbesserung von Quartieren beantragt werden. Städtebauliche Anforderungen an die Orientierung und Erschließung der Gebäude wurden ebenso viel deutlicher formuliert. Dazu hatte die Stadt Bochum bereits zuvor im Rahmen ihrer Gestaltungsgrundsätze Entsprechendes vorgesehen.

Die Stadt Bochum geht davon aus, dass sich die erneuten deutlichen Verbesserungen der Wohnungsbauförderung positiv auf die Bochumer Förderergebnisse der nächsten Jahre auswirken werden. So liegen dem Amt für Stadtplanung und Wohnen bereits Förderanträge in zweistelliger Millionenhöhe für das laufende Bewilligungsjahr vor. Darüber hinaus befindet sich eine Vielzahl von Bauvorhaben in der Planungs- und Qualifizierungsphase, so dass weitere Baumaßnahmen von privaten Investorinnen und Investoren und der Wohnungswirtschaft zu erwarten sind.

Besonders wichtig ist es, in dem unstetigen Wohnungsmarktgeschehen mit Kontinuität die Flächenentwicklung für den Wohnungsbau weiterzuführen und konsequent die für Bauvorhaben festgeschriebene Quote von 20 Prozent für private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie 30 Prozent auf den städtischen Flächen umzusetzen.

(13. April 2021)