Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen ordnet anlässlich des 70. Jahrestages der Unterzeichnung der Charta der Heimatvertriebenen am Mittwoch, 5. August, Beflaggung an. Dies gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen.
(30. Juli 2020)