Gute Nachrichten für Geflügelhalter: Die Aufstallungspflicht vom 1. April ist aufgehoben. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse dürfen wieder „in die Freiheit“.
In NRW ist seit dem 15. April kein neuer Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten. Virusnachweise bei Wildvögeln gab es nur selten. Daher hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz entschieden, dass eine generelle Pflicht, Geflügel aufzustallen, nicht mehr notwendig ist.
Die eigene Risikoanalyse der Stadt Bochum zeigt derzeit auch, dass eigenständige Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest nicht erforderlich sind. Dieses Jahr ist in Bochum noch kein Fall von Geflügelpest bekanntgeworden.
(26. Mai 2021)