Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen ordnet für Mittwoch, 30. Juni, aus Anlass der Gedenkveranstaltung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Opfer der Corona-Pandemie Trauerbeflaggung an. Die Anordnung des Ministeriums gilt für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen.
(23. Juni 2021)