Die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Bochum möchte mit einem Solarstrom-Anreizprogramm noch ungenutzte Potentiale in Bochum heben und stellt in einer Sonderaktion einen Fördertopf von 30.000 Euro zur Verfügung.
In Bochum sind von den rund 57.000 Wohngebäuden viele Dächer für eine solare Nutzung geeignet. In Verbindung mit stark gesunkenen Anlagen-Preisen und durch den möglichen Eigenverbrauch des selbst erzeugten Sonnenstroms kann man bares Geld sparen. Das Solardachkataster und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bis hin zur Handwerkersuche für die Installation eines eigenen Solarkraftwerks finden sich auf der Webseite: https://solar.metropole.ruhr/solardachkataster
Auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist an der Aktion beteiligt. Die Verbraucherzentrale NRW bietet kostenlose Videoberatungen zur Solarstromnutzung auf Ihrem Gebäude an. Diese Beratung zur sinnvollen Anlagengröße und zur Eigenstromnutzung ist neben der fristgerechten Inbetriebnahme der neuen Anlage eine der wenigen Fördervoraussetzungen.
Die Höchstsumme pro Antragsteller beträgt 1.000 Euro. Die Anlage muss zwingend auf Bochumer Stadtgebiet installiert werden und bis Jahresende in Betrieb genommen werden. Die Rechnung über die Installation der Anlage und der Nachweis der Inbetriebnahme müssen bei der Stadt Bochum bis zum 15. Januar 2021 eingereicht werden. Zuguterletzt bedarf es der Bescheinigung der Verbraucherzentrale über die durchgeführte Beratung.
Den Gutschein zur kostenlosen Beratung und den Förderantrag können Interessierte auf der Seite www.bochum.de/klimaschutz herunterladen. Der Förderantrag kann nach der Beratung durch die Verbraucherzentrale gestellt werden. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt Bochum. Per Mail an klimaschutz@bochum.de oder per Telefon 0234/910-1413.
- Beratungsgutschein (pdf-Datei)
- Antrag zur Förderung von Solarstrom-Anlagen (pdf-Datei)
- Richtlinie für die Sonderförderung von Solarstrom-Anlagen (pdf-Datei)
(11. September 2020)