Wie in vielen anderen Städten auch, gibt es in Bochum Auseinandersetzungen über die Anmietung öffentlicher Gebäude durch die AfD. Die AfD-Fraktion im Landtag NRW hatte die Anmietung von Teilen der Jahrhunderthalle angefragt. Die Stadt Bochum hat die Meinung vertreten, dass diesem Anliegen in der beantragten Art und Weise – auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit – nicht entsprochen werden kann.
Entgegen unserer Auffassung ist das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dieser Argumentation nicht gefolgt. Die dagegen bereits eingelegte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster hat keine aufschiebende Wirkung, so dass wir Teile der Jahrhunderthalle für die Veranstaltung zur Verfügung stellen müssen. Wir verbinden damit die Sorge und Annahme, dass bei Veranstaltungen der AfD nicht ausgeschlossen werden kann, dass dort auch Akteure auftreten, die rechtes Gedankengut verbreiten. Auch wenn wir diesem Gerichtsbeschluss nun nachkommen müssen, sind wir uns jedoch sicher, dass das in solchen Fragen immer zusammenstehende, wehrhafte Bochum deutlich machen wird, dass rechtes Gedankengut bei uns in Bochum nichts zu suchen hat.
(10. April 2019)