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Pflegekinderdienst

Aufnahme eines Pflegekindes durch Verwandte (Verwandtenpflege)

In manchen Lebenssituationen von Kindern, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, stehen Verwandte zur Verfügung, die mit Unterstützung des Jugendamtes bereit sind die Erziehung und Versorgung zu übernehmen.

Pflegekinderdienst

Die Einrichtung eines Pflegeverhältnisses ist in den §§ 33 und 44 des SGB VIII geregelt.


Die Verwandtschaftspflege ist bis zum 3. Grad möglich. Dies lässt sich dem Gesetz nach aus den §§ 1589 und 1590 BGB entnehmen.


Für die Einrichtung eines Verwandtenpflegeverhältnisses muss zunächst ein Antrag von den Sorgeberechtigten beim Sozialen Dienst gestellt werden. Zudem wird die Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt vorausgesetzt.


Nach einer Eignungsprüfung durch den Pflegekinderdienst kann zum Wohle des Kindes ein anerkanntes Pflegeverhältnis eingerichtet werden.

Adresse / Kontakt

Jugendamt
Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung
Husemann Karree (4. OG)
Viktoriastraße 14c
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-3097 (Sekretariat)
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bestehen zum Beispiel im PH Husemann Karree (Einfahrt: Viktoriastraße 23) . Weitere Infos zu Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Bochum unter parken-in-bochum.de

Barrierefreier Zugang

Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt Fahrstühle.

Hinweise

Der Adoptions- und Pflegkinderdienst des Jugendamtes befindet sich in der 4. Etage und ist über Aufzüge erreichbar.

Besondere Sozialpädagogische Fachdienste
Jugendamt

Sekretariat
Adoptions- und Pflegekinderdienst

Telefonnummer
0234 910-3097
E-Mail Adresse
jugendamt@bochum.de