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Corona-Virus - Alle wichtigen Infos auf einen Blick

Informationen zu Schutzmasken

Corona-Virus - Alle wichtigen Infos auf einen Blick

Eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) besteht nach Landesrecht nur noch für Beschäftigte von Arztpraxen und sonstigen heilberuflichen Praxen.

Eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht nach Bundesrecht unter anderem für folgende Bereiche:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Dies gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für das Personal. Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistungen müssen ebenfalls eine FFP2-Maske während ihrer Arbeit tragen. 
  • Für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen und allen sonstigen heilberuflichen Praxen besteht ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Für Kinder ab 6 Jahren in Arztpraxen und allen sonstigen heilberuflichen Praxen