Beschäftigten der Priorisierungsgruppe 1 steht ab dem 10. Februar 2021 zusätzlich zum Biontec Impfstoff, der ausschließlich an Ü80-jährige verabreicht wird, der Impfstoff von Astra Zeneca zur Verfügung. Nach der überarbeiteten Coronaimpfverordnung soll dieser Impfstoff an folgende Personen verimpft werden:
- Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben,
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aero-solgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
- Betreuungsrichter*innen sowie Rechtspfleger*innen, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger*innen, Frisöre*innen, Seelsorger*innen. Nur sofern diese regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätig sind.
- Medizinprodukteberater*innen bei der Operationsbegleitung, Personen mit Begutachtungs- und Prüftätigkeiten im Rahmen der ambulanten Pflege, Mitarbeitende der patientennahen ambulanten Spezialpflege, Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.
Angehörige aus Bochumer Betrieben, die diesen Berufsgruppen angehören, können Termine für ihre Impfung online buchen.
Wer zu den Berechtigten gehört, erhält die notwendigen Zugangsdaten über seinen Arbeitgeber/Arbeitgeberin. Mitarbeitende aus Betrieben anderer Städte/Kreise müssen sich an die dortigen Impfzentren wenden.
Die Terminvergabe für über 80-Jährige erfolgt weiterhin durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (Internetseite: www.impfterminservice.de, Rufnummer: 0800 116 117 02 bzw. 116 117).
Noch nicht geimpft werden können Personen der nächsten Priorisierungsstufe 2 der Coronaimpfverordnung des Bundes (hohe Priorität). Hierzu wartet die Stadt auf den nächsten Umsetzungserlass des Landes.
Formulare und Aufklärungsbögen:
- Bescheinigung des Anspruchs auf Schutzimpfung mit höchster Priorität (Einzelpersonen)
- Bescheinigung des Anspruchs auf Schutzimpfung mit höchster Priorität (Einrichtungen/ Unternehmen)
- Aufklärungsbogen mRNA-Impfstoff
- Einwilligungserklärung mRNA-Impfstoff
- Aufklärungsbogen Vektor-Impfstoff
- Einwilligungserklärung Vektor-Impfstoff