Die Corona-Schutzimpfungen sind freiwillig und für alle Bürger*innen kostenfrei. Es gibt jedoch eine bundesweit festgelegte Impfreihenfolge, die zuerst die Bewohner*innen von Pflegeheimen und das dort angestellte Personal für die Impfung sowie Personen über 80 Jahre vorsieht. Danach werden weitere Personengruppen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, zum Beispiel Personal aus medizinischen Einrichtungen, geimpft. Detaillierte Informationen zur Impfreihenfolge bietet die Bundesregierung unter folgendem Link an www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-impfung-faq1788988
Für den Impfschutz sind zwei Impfungen in einem vorgeschriebenen zeitlichen Abstand erforderlich und nur wer zu einem Impftermin eingeladen wurde, darf sich impfen lassen.
Ein Merkblatt zur Impf-Aufklärung und einen Anamnese- und Einwilligungsbogen finden Sie beim Robert-Koch-Institut (RKI). Diese Informationen werden laufend aktualisiert und stehen dort auch in einfacher Sprache und in verschiedenen Fremdsprachen (in several languages) zur Verfügung.
Für die Impfung benötigt man:
- einen Zahlencode zur Terminbestätigung, den man erhält, wenn man zur vorgesehenen Bevölkerungsgruppe gehört
- ein gültiges Ausweisdokument
- den Impfpass
- die Krankenkassenkarte / Gesundheitskarte
- bei medizinischem Personal ggf. eine Arbeitgeberbescheinigung
- einen Mund-Nase-Schutz