Vorschriften und Regeln
Corona-Virus - Alle wichtigen Infos auf einen Blick
- Coronavirus-Impfverordnung (29. Dezember 2022)
- Fragen und Antworten
Die Corona-Einreiseverordnung wird seit dem 13. Mai 2021 bundesweit einheitlich geregelt. Zweck der Verordnung ist es, im Rahmen der Einreise von Personen in die Bundesrepublik Deutschland Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und insbesondere mit besorgniserregenden Virusvarianten des Coronavirus SARS-CoV-2 frühzeitig zu verhindern, um seine Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.
- Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (gültig bis 31. März 2023)
- Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (24. November 2022)
- Vierte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (31. August 2022)
- Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (29. Juni 2022)
- Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes (2. September 2021)
Das Angebot von sogenannten Bürgertests auf das Coronavirus ist wesentlicher Bestandteil zur Eindämmung des Coronavirus. Die Verordnung setzt den Rahmen für eine landesweite Angebotsstruktur für Testmöglichkeiten der Bevölkerung.
Patientinnen und Patienten, die sich stationär in Krankenhäusern oder Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen befinden, haben das Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte. Um Patienten, Besucher und das Personal vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen, sind aber besondere Maßnahmen erforderlich. Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind daher verpflichtet, ein einrichtungsbezogenes Besuchskonzept zu entwickeln, welches die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts beachtet.
- Allgemeinverfügung „Krankenhäuser / Besuche" - gültig ab 5. April 2022