Die Regelung zur Entschädigungszahlung für die Betreuung von Kindern bei Kita- und Schulschließungen ist befristet bis zum 31. März 2021. Weitere Informationen hierzu finden Sie zusätzlich unter:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/finanzielle-hilfen
Neu: Das Kinderkrankengeld zur Betreuung von gesetzlich versicherten Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird für das Jahr 2021 auf 20 Tage je Elternteil bzw. auf 40 Tage bei Alleinerziehenden aufgestockt.
https://www.bmfsfj.de/kinderkrankentage
Für den Nachweis über Nicht-Inanspruchnahme von Kita/Kindertagespflege/Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld gibt es eine Musterbescheinigung.
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/165074/20210120-musterbescheinigung-data.pdf