Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), hat der Rat der Stadt Bochum mit Beschluss vom ......folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2015 vom 22.01.2015 erlassen: § 1 Die im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 festgesetzten Gesamtbeträge im Ergebnisplan und Finanzplan werden nicht geändert. § 2 Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird nicht geändert. § 3 Der bisher festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. § 4 Die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage wird nicht geändert. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 950.000.000 Euro um 250.000.000 Euro erhöht und damit auf 1.200.000.000,00 EUR festgesetzt. § 6 Die Steuersätze werden nicht geändert. § 7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich unverändert im Jahre 2022 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes unverändert umzusetzen. § 8 Die bisher getroffenen Regelungen zum Stellenplan werden nicht geändert. § 9 Die bisher festgesetzten Regelungen zur flexiblen Haushaltsführung werden nicht geändert. Bekanntmachung des Entwurfs zur Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Bochum für das Haushaltsjahr 2015 Der vorstehende Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 während der Dauer des Beratungsverfahrens bis zur Beschlussfassung im Rat voraussichtlich am 27.08.2015 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten im Internet unter der Adresse www.bochum.de und im Informationszentrum im Bürgerbüro Rathaus (Eingang Süd) und in den Bezirksverwaltungsstellen während der folgenden Öffnungszeiten: Informationszentrum: Montag 08.00 - 16.00 Uhr Dienstag + Mittwoch 08.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Bezirksverwaltungsstelle Mitte: (allgemeine Öffnungszeiten) Montag – Mittwoch und Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Bezirksverwaltungsstellen Wattenscheid, Nord Ost, Süd, Südwest: (Öffnungszeiten der Bürgerbüros) Montag 08.00 - 16.00 Uhr Dienstag + Mittwoch 08.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige vom 07.07.2015 an innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen Einwendungen erheben. Die Einwendungen sind schriftlich an die Stadt Bochum - Amt für Finanzsteuerung, 44777 Bochum, zu richten. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Bochum, 26.Juni 2015 Die Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist auch im Internet unter www.bochum.de/amtsblatt veröffentlicht.