Individuelle Kraftfahrzeug-Oberflächenwäschen sind nach der Bochumer Sicherheitsverordnung auf öffentlichen Straßen nur mit reinem Wasser und ohne Einsatz eines Hochdruckreinigers erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist das Waschen von Fahrzeugen von Hand nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen grundsätzlich verboten.
Bei Autowäschen auf privaten Flächen holen Sie bitte vorher Auskünfte beim Umwelt- und Grünflächenamt ein.