Was suche ich, bin ich hier richtig?
Sie nutzen Ihren LKW- beziehungsweise Bus-Führerschein für berufliche / gewerbliche Zwecke, dann benötigen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95" in den Führerschein ab.
Sie nutzen Ihren LKW- beziehungsweise Bus-Führerschein für berufliche / gewerbliche Zwecke, dann benötigen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Wohnsitz in Bochum.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) wird gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 ab 23. Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95" in den Führerschein ab.
Hierzu wird durch das Kraftfahrtbundesamt ein zentrales elektronisches Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingerichtet, dass den Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über ausgestellte und entzogene Teilnahmebescheinigungen gewährleisten soll.
Ab dem 23. Mai 2021 wird die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation nicht mehr in den Führerschein eingetragen. Die Fahrerlaubnisbehörde bestellt einen Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Bundesdruckerei, dieser wird Ihnen dann direkt nach Hause zugestellt.
Nähere Informationen finden Sie unter:
BMVI - Änderungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
Frühestens am 23. Mai 2021 soll dann ein neues Online-Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt den Betrieb aufnehmen, dass die Aus- und Weiterbildungen von Berufskraftfahrern und Berufskraftfahrerinnen beinhaltet. Dieses Register wird eingeführt, um bundesweit und innerhalb der EU leichter und sicherer nachvollziehen zu können, welche Qualifikationen Fahrer:innen aufweisen. Damit soll es für Fahrer:innen und Betriebe einfacher werden, grenzüberschreitend zu arbeiten. Statt Teilnahmebescheinigung auf Papier für den Besuch von Weiterbildungen und als Nachweis für eine abgeschlossene Ausbildung gibt es dann einen Registereintrag.
Ab Oktober 2021 können die Ausbildungsstätten die Weiterbildungen digital melden. Gemäß § 30 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt für bisher gesetzlich anerkannte Fahrschulen und Ausbildungsbetriebe eine Übergangsfrist bis zum 2.Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt können weiterhin Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen in Papierform ausgehändigt werden. Erfolgreiche Abschlüsse der beschleunigten Grundqualifikation werden von der IHK gemeldet.
Weitere Informationen finden Sie unter
Hier kann man auf den Begriff des "gewerblichen Güterkraftverkehrs" nach dem Güterkraftverkehrsgesetz zurückgreifen. Danach sind aber zum Beispiel ausgenommen: land- und forstwirtschaftliche Verkehre, hoheitliche Fahrten zum Zweck der Straßenreinigung, der Grünpflege, des Winterdienstes und der baulichen Unterhaltung der Straßen.
Für Handwerksbetriebe und Kleingewerbetreibende erlangt die Ausnahme des § 1 Abs. 2 Nr. 5 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes Bedeutung, wenn die Beförderung von Gütern nicht die Hauptbeschäftigung ist. Ob es bei diesen Festlegungen im Gesetz bleibt, ist zurzeit noch offen; es muss mit Aktualisierungen gerechnet werden.
Häufig ist ein Kriterium für die Gewerblichkeit der Erhalt einer Gegenleistung für eine Tätigkeit. Das muss nicht zwangsläufig Geld sein. Wenn Sie aufgrund Ihrer fahrerischen Tätigkeit einen Vorteil erhalten, wird vermutlich Gewerblichkeit unterstellt werden. In Zweifelsfällen kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen bei der Frage der Gewerblichkeit einer Tätigkeit nicht weiterhelfen. In dem Falle wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer.
Zur Frage der Gewerblichkeit siehe auch § 1 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes (Anwendungsbereich).
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war, zum Beispiel bei ausländischen Führerscheinen.
Weiterbildungsnachweise, die nach den bis zum Ablauf des 21. Dezember 2016 geltenden Vorschriften ausgefertigten worden sind, bleiben bis zum Ablauf des 21. Dezember 2021 gültig.
Weiterbildungsnachweise, die nach den bis zum Ablauf des 23. August 2017 geltenden Vorschriften ausgefertigt worden sind, bleiben bis zum Ablauf des 23. August 2022 gültig.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde stellt auf Antrag einen Fahrerqualifikationsnachweis aus, wenn die Fahrer:innen nachweislich grundqualifiziert sind oder als grundqualifiziert gelten. Sind seit der Erlangung der Grundqualifikation mehr als fünf Jahre vergangen, müssen die Fahrer:innen eine abgeschlossene Weiterbildung nachweisen.
Welche Unterlagen müssen für die Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweises vorgelegt werden?
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Büro für Kfz-Angelegenheiten
Fahr- und Beförderungserlaubnisse
Bulksmühle 17
44777 Bochum
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie deshalb vor Ihrem Besuch beim Büro für Kfz-Angelegenheiten einen Termin.
In dringenden Fällen*, welche nicht über allgemeine Terminvereinbarung erledigt werden können, nehmen sie bitte Kontakt mit der Fahrerlaubnisbehörde, Rufnummer 0234 910-8200 oder per E-Mail Fuehrerscheine@bochum.de auf.
(* zum Beispiel vorläufige Fahrberechtigung nach bestandener Fahrprüfung, kurzfristige Ausstellung eines internationalen Führerscheines, defekte oder verlorene Fahrerkarten, Verlängerung von beruflich genutzten Fahrerlaubnissen Klasse CE/DE)
Es sind ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Das Verwaltungsgebäude ist ebenerdig zugänglich und besitzt einen Fahrstuhl.