Wer ist meine Ansprechperson?
Die Zuständigkeit richtet sich nach den Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens beziehungsweise bei Ehepaaren und Familien nach dem Nachnamen des Haushaltsvorstandes (Bei dem Haushaltvorstand handelt es sich in der Regel um den Ehemann beziehungsweise den Vater.):