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Ausländerbüro

Allgemeine Hinweise zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit")

Ausländerbüro

Hinweise zum Aufenthaltsrecht

Nach der Unterzeichnung des Austrittsabkommens durch Großbritannien, Nordirland und die Europäische Union (EU) ist der Brexit am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.

Die Freizügigkeitsrechte gelten ab dem 1. Januar 2021 dauerhaft für britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die bis spätestens zum 31. Dezember 2020 ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet begründet haben. 

Am 24. November 2020 sind umfangreiche Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes in Kraft getreten. Hiervon sind auch die britischen Staatsangehörigen betroffen, die bis zum 31. Dezember 2020 ihren Wohnsitz im Bundesgebiet genommen haben und die nach dem bisherigen Unionsrecht Freizügigkeit genießen. Dieser Personenkreis kann ab dem 1. Januar 2021 ein gesondertes Aufenthaltsdokument-GB als elektronischen Aufenthaltstitel erhalten. 

Britische Staatsangehörige, die erst ab dem 1. Januar 2021 ins Bundesgebiet einreisen sind wie andere Drittstaatsangehörige zu behandeln. Sie benötigen für den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel.  

Ein entsprechender schriftlicher Antrag für die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist bei Ausländerbehörde Bochum zu stellen. 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde Bochum. 

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen erhalten Sie über das Bundesministerium des Innern, für Bau & Heimat (BMI) und die Bundesregierung.

Adresse / Kontakt

Ausländerbüro
Aufenthaltsangelegenheiten
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Faxnummer
0234 910-1994
E-Mail Adresse
auslaenderbuero@bochum.de

Öffnungszeiten

Grundsätzlich benötigen Sie für die Vorsprache beim Ausländerbüro einen Termin, den Sie mit Ihrer Ansprechperson vereinbaren können.

In dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel der Ausstellung von Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden oder bei bereits abgelaufener Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung besteht die Möglichkeit zu folgenden Zeiten beim Ausländerbüro vorzusprechen:

Montag, Dienstag und Freitag:
8 bis 11:30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
9 bis 12:30 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Online Kontakt aufnehmen

Telefonisch können Sie uns zu folgenden Zeiten erreichen:

Montag bis Donnerstag:
8 bis 10 Uhr

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.