BOP Freizeit & Vereine Informationen Fabrik Pinnwand Ausweis Lesen Frauen und Beruf Frauen und Bildung Reisepass Medizin Helfen Haus Callcenter Familienzuhause Großvater Erziehung Familie mit Kind Verlobung Erde Tod Bau Zertifikat Katze Auto Datum und Uhrzeit Abmachung Wegweiser Vertrag Bus Nachwuchs Bürgerecho Facebook Twitter YouTube Instagram Flickr E-Mail nachladen nach unten Panorama Service Regeln Aktuelles Wissen Marktplatz Finanzen & Gebühren Umwelt & Klima Logout Vorreiterin Talentschmiede Wissenschaft Kultur Großstadt Kompetenzen Kompass Projekte Sportehrung: Abstimmung Sportehrung: Kriterien Sportehrung: Meldeformular Sportehrung: Rückblick
Amt für Soziales

Stärkungspakt NRW

Gemeinsam gegen Armut

Amt für Soziales

Antragsverfahren für Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW“

Die Landesregierung NRW will mit dem „Stärkungspakt NRW - gemeinsam stark gegen Armut“ auf die sozialen Folgen reagieren, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch in unserem Land ausgelöst hat. Hierzu werden 150 Millionen Euro bereitgestellt, um die bestehende soziale Infrastruktur in den Kommunen mit Blick auf gestiegene Energiepreise sowie die hohe Inflation zu unterstützen sowie Bürgerinnen und Bürger in akuter Notlage zu helfen, die nicht durch soziale Sicherungssysteme vor der Inflation geschützt werden.

Davon wurden der Stadt Bochum rund 3,75 Millionen Euro zugeteilt. Damit können erforderliche Aufwendungen gefördert werden, die den betreffenden Institutionen im Jahr 2023 entstehen.

Für Institutionen der sozialen Infrastruktur in Bochum besteht bis zum 15. Mai 2023 die Möglichkeit, eine Bedarfsanzeige einzureichen, um Mittel aus dem Stärkungspakt NRW zu beantragen.

Der Stärkungspakt NRW macht es möglich, den Bezieherinnen und Beziehern staatlicher Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Wohnung  (Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen und Wohngeld) den Austausch von Kühlschränken älteren Baujahrs beziehungsweise mit sehr hohem Energieverbrauch anzubieten. Kühlgeräte sind permanent in Betrieb und der Stromverbrauch nimmt im Laufe der Jahre zu. Kühlschränke, die älter als zehn Jahre sind, Einsparungen von 200 kWh pro Jahr oder mindestens 50 Prozent Einsparungen ermöglichen, sollen kostenlos ausgetauscht werden können.

Auch der seit vielen Jahren existierende Vergünstigungsausweis „Bochum-Pass“ soll neu ausgerichtet werden, indem er allen Bezieherinnen und Beziehern der oben angegebenen Leistungen zugeschickt wird. Damit können sie zahlreiche attraktive Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen. Die Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut" tragen dazu bei, das bisherige Angebot auszuweiten und deutlich mehr Menschen als bisher damit zu erreichen.

Nähere Informationen zur praktischen Umsetzung werden zeitnah nach der Ratssitzung Mitte Juni 2023 veröffentlicht.

Für Institutionen der sozialen Infrastruktur besteht seit dem 31. März 2023 die Möglichkeit, eine Bedarfsanzeige an die Verwaltung zu richten, um Mittel für die Aufrechterhaltung beziehungsweise Ausweitung des den Menschen in dieser Stadt dienenden Betriebes zu beantragen.

Um die Hilfen zu erhalten, müssen die Antragsteller darlegen, dass der Betrieb unter anderem durch gestiegene Energiekosten Belastungen erlitten hat, die nicht durch andere Unterstützungsleistungen abgegolten werden.

Antragsberechtigte Organisationen können zum Beispiel Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs et cetera sein, aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren / Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“). Berücksichtigt werden können auch Anträge von Einrichtungen der Jugend- und Familienförderung, sofern es keine anderweitigen Bezuschussungen gibt.

Mit den Unterstützungsleistungen sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, zum Beispiel Sozial- und Schuldnerberatungen, entlastet werden. Gefördert werden können unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zusätzliche Maßnahmen. Förderfähig sind damit einhergehende Sachkosten, Honorarkosten für zusätzliche Fachkräfte und Hilfskräfte oder Kosten für Informationsmaterialien. Voraussetzung ist, dass diese Kosten nicht bereits über andere Förderungen refinanziert sind.

Bitte richten Sie die ausgefüllte Bedarfsanmeldung mit einer kurzen Begründung bis zum 15. Mai 2023 an das im Antrag genannte Postfach der Stadt Bochum.

Hier finden Sie die Antragsdokumente:

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw

Fragen zur Antragstellung und -bearbeitung beantwortet Ihnen die

Sonderarbeitsgruppe Stärkungspakt NRW
des Sozialdezernats der Stadt Bochum

E-Mail: staerkungspakt.nrw@bochum.de
Telefon: 0234 910 -3213,  -3210 oder -3260 (Gesundheitsamt)
Telefon: 0234 910-4116 (Jugendamt)
Telefon: 0234 910-1735 oder -2734 (Amt für Soziales)