Für Institutionen der sozialen Infrastruktur besteht seit dem 31. März 2023 die Möglichkeit, eine Bedarfsanzeige an die Verwaltung zu richten, um Mittel für die Aufrechterhaltung beziehungsweise Ausweitung des den Menschen in dieser Stadt dienenden Betriebes zu beantragen.
Um die Hilfen zu erhalten, müssen die Antragsteller darlegen, dass der Betrieb unter anderem durch gestiegene Energiekosten Belastungen erlitten hat, die nicht durch andere Unterstützungsleistungen abgegolten werden.
Antragsberechtigte Organisationen können zum Beispiel Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, „Kälte-/Wärmebusse“, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs et cetera sein, aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren / Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“). Berücksichtigt werden können auch Anträge von Einrichtungen der Jugend- und Familienförderung, sofern es keine anderweitigen Bezuschussungen gibt.
Mit den Unterstützungsleistungen sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, zum Beispiel Sozial- und Schuldnerberatungen, entlastet werden. Gefördert werden können unter anderem Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zusätzliche Maßnahmen. Förderfähig sind damit einhergehende Sachkosten, Honorarkosten für zusätzliche Fachkräfte und Hilfskräfte oder Kosten für Informationsmaterialien. Voraussetzung ist, dass diese Kosten nicht bereits über andere Förderungen refinanziert sind.
Bitte richten Sie die ausgefüllte Bedarfsanmeldung mit einer kurzen Begründung bis zum 15. Mai 2023 an das im Antrag genannte Postfach der Stadt Bochum.
Hier finden Sie die Antragsdokumente: