Wir suchen
Das Tiefbauamt sucht für die Abteilung „Entwässerung“
eine Technische Sachbearbeiterin / einen Technischen Sachbearbeiter (w/m/d)
für die Stabsstelle „Gewässerschutz“
Die Beschäftigung erfolgt unbefristet.
Bewertung
EG 12 TVöD beziehungsweise BesGr. A 12 LBesG
Die Abteilung Entwässerung ist in fünf Sachgebiete gegliedert. Organisatorisch ist die / der Gewässerschutzbeauftragte innerhalb der Stabsstelle der Abteilungsleitung zugeordnet. Insgesamt sind in der Abteilung Entwässerung rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Diese sind für ein Entwässerungsnetz, welches neben zahlreichen Sonderbauwerken aus rund 1260 km Kanälen besteht, zuständig. Dazu kommen kommunale Wasserläufe von circa 80 Kilometer.
Die Verpflichtung zur Bestellung einer / eines Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragten) ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Nach § 64 Abs. 1 WHG müssen Gewässerbenutzerinnen / Gewässerbenutzer Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz bestellen, wenn das Unternehmen an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser direkt in ein Gewässer einleiten darf, oder wenn eine behördliche Anordnung nach § 64 Abs. 2 WHG erfolgt ist.
Unsere Anforderungen
Die Aufgabenwahrnehmung erfordert ein abgeschlossenes Hochschulstudium des Bauingenieurwesens, des Umweltingenieurwesens oder der Landespflege (Dipl.- Ing TU/TH/U/ FH, Bachelor oder Master) mit Schwerpunkt in der Siedlungswasserwirtschaft beziehungsweise Wasserwirtschaft oder eines vergleichbaren Studiums. Ebenfalls werden umfassende Kenntnisse und mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft bzw. Siedlungsentwässerung erwartet.
Gute und umfassende Kenntnisse der EU Wasserrahmenrichtlinie, des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes (LWG), des Trennerlasses, der SüWVO NRW sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) sowie der relevanten Regelwerke, Richtlinien und Erlasse sind für Ihre Aufgabenerledigung unabdingbar.
Gewässerschutzbeauftragte müssen die zur Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde im Sinne des § 64 Wasserhaushaltsgesetz und Zuverlässigkeit besitzen. Die erforderliche Fachkunde wird durch entsprechende Lehrgänge erworben. Grundlegende technische, naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse sind zwingend erforderlich.
Unser Angebot
Die Stadt Bochum befindet sich im Aufbruch. Mit der Bochum Strategie sind wichtige Weichen der Stadtentwicklungen gestellt. An diesem Erfolgsprozess können Sie aktiv mitwirken. Hier wird eine fachübergreifende Zusammenarbeit an gesamtstädtischen Projekten großgeschrieben. Der Kompass für gute Zusammenarbeit und Führung schafft den Rahmen für eine moderne, gestaltende und dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung.
Wir fördern individuell Ihre Kompetenzen und bieten umfangreiche Fort- und Weiterbildungen an. Ihre Gesundheit und Zufriedenheit liegen uns als Arbeitgeberin am Herzen. Daher freuen wir uns, für familienfreundliche und gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen. Wir sind stolz darauf, Ihnen nicht nur flexible Arbeitszeitmodelle und vielfältige Teilzeitmöglichkeiten zu bieten, sondern auch mobiles Arbeiten sowie Betriebssportgruppen und gesundheitliche Präventionsangebote.
Sie erhalten Entgelt nach einem Tarifvertrag, der eine Sonderzuwendung und Leistungsorientierte Bezahlung vorsieht. Darüber hinaus zahlt die Stadt Bochum für Sie Beiträge zur Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, so dass Sie später eine Zusatzrente erhalten. Mit unserem Jobticket und dem Jobrad haben Sie zudem die Möglichkeit, umweltbewusst und kostengünstig zur Arbeit zu fahren.
Zusätzliche Informationen:
Grundsätzlich können die Aufgaben auch mit reduzierter Arbeitszeit wahrgenommen werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung kann, orientiert an den dienstlichen Erfordernissen, vereinbart werden. Teilen Sie uns dazu bitte Ihre Vorstellungen mit.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt.
Ansprechpersonen
Fragen beantworten Ihnen gerne:
Fachamt:
Dr. Marko Siekmann, Telefon 0234 910-3640, E-Mail: MSiekmann@bochum.de
Personaleinsatz:
Sandra Fagone, Telefon 0234 910-4075, E-Mail: SFagone@bochum.de
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Sind Sie interessiert?
Wenn “Ja” - dann bewerben Sie sich bitte bis zum 5. April 2023 ausschließlich online über das Stellenportal www.interamt.de.
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