Für Ihren weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet ist neben der Registrierung in Bochum noch eine bundesweite Registrierung erforderlich. Aus technischen Gründen konnte diese bei Ihrer Vorsprache im Ausländerbüro Bochum noch nicht durchgeführt werden. Diese noch fehlende Registrierung wird nunmehr im Rahmen der Amtshilfe durch die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), Gersteinring 50a, 44791 Bochum in der Zeit vom 2. Mai bis 13. Mai 2022, nachgeholt. Hierzu erhalten sie in den nächsten Tagen ein Einladungsschreiben vom Ausländerbüro.
Wir bitten Sie, diesen Termin wahrzunehmen, damit die weitere Bearbeitung Ihrer Aufenthaltserlaubnis durch das Ausländerbüro der Stadt Bochum erfolgen kann.