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Dienstleistungen und Infos

Schöffenwahl

Die Stadt Bochum stellt in jedem fünften Jahr die Vorschlagsliste für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für den Bochumer Amtsgerichtsbezirk auf.

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Schöffen wirken an der Strafrechtspflege mit. Sie sind wie die Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. In der Hauptverhandlung urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten.

Sie tragen somit die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Bestrafung und, im Falle einer Verurteilung, die Entscheidung, ob eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe oder eine Maßregel der Sicherung und Besserung zu verhängen ist.

Voraussichtlich wird jede Person zu etwa zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen.

Das Schöffenamt kann nach § 31 GVG nur von Deutschen versehen werden.

In die Vorschlagsliste sind gemäß §§ 32 - 34 GVG nicht aufzunehmen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden,
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden,
  • Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen,
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind,
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
  • Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Wartestand oder Ruhestand versetzt werden können,
  • Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  • gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungssbeamte, Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungshelfer und Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer,
  • Religionsdienerinnen und Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind,
  • Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben,
  • Personen, die wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

Die Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 bis 2028 ist abgeschlossen.

Bewerbungen sind somit nicht mehr möglich.

Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2028 statt.

Bewerbungen sind voraussichtlich ab Januar 2028 möglich. Weitere Informationen erhalten Sie dann auf dieser Seite.

Sachbearbeiterin
Rechtsamt

Frau Porsche

Telefonnummer
0234 910-6443
Zimmer 128 (Bulksmühle 17)
E-Mail Adresse
DPorsche@bochum.de