Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Bochums, die auf ihrem Privatgrundstück oder einem gepachteten Kleingartengrundstück einen Obstbaum pflanzen und dauerhaft pflegen möchten. Das jeweilige Grundstück muss im Bochumer Stadtgebiet liegen und ausreichend Platz für einen Obstbaum in Hochstammqualität bieten. Ein ausgewachsener Obstbaum erreicht häufig einen Kronendurchmesser von 8 bis 10 Metern - dies sollte bei der Standortwahl berücksichtigt werden.
Pro Privatgrundstück können maximal zwei Obstbäume vergeben werden.
Die Aktion richtet sich nicht an Wohnungsbaugesellschaften oder städtische Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten.