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Dienstleistungen und Infos

Hundewiesen im Bochumer Stadtgebiet

Informationen zu Standorten und Regeln bei der Nutzung

Dienstleistungen und Infos

Vierzehn Hundewiesen gibt es zurzeit in Bochum

Alle Hundewiesen sind Rasenflächen und liegen in Park- und Grünanlagen. Je nach Gesamtgestaltung und Nutzung der Grünanlage sind sie entweder mit einem Stahlmattengitterzaun eingefriedet (außer Ruhraue Dahlhausen), oder offen und nur ausgeschildert. Sie sind für jedermann frei zugänglich. Hunde dürfen hier unangeleint frei, aber nicht unkontrolliert, toben.

Das Benutzen der Hundewiesen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt haftet nicht für Schäden der Benutzer untereinander oder gegenüber Dritten.

Wie immer, wenn unterschiedliche Menschen (und Hunde) auf öffentlichen Flächen zusammentreffen, sind auch auf Hundewiesen einige Regeln zu beachten, um Konflikte zu vermeiden. Oberstes Gebot ist gegenseitige Rücksichtnahme, sowohl auf andere Nutzer der Hundewiese, als auch auf Nutzer der Grünanlage allgemein und gegebenenfalls auf Anwohner, die in Sicht- und Hörweite leben.

Folgendes ist zu beachten:

  • Ihr Hund darf sich unangeleint und frei auf der Hundewiese bewegen.
  • Sie müssen ihn jedoch ständig im Blick und unter Aufsicht haben.
  • Ihr Hund muss Ihnen gehorchen, damit andere nicht belästigt oder verletzt werden.
  • Der Hundehalter behält die volle rechtliche Verantwortung für seinen Hund.
  • Beseitigen Sie bitte den Kot, den Ihr Hund hinterlässt. Auf, oder unmittelbar neben allen Hundewiesen stehen hierfür Abfallbehälter bereit.
  • Schließen Sie Löcher, die Ihr Hund eventuell im Boden gebuddelt hat, um Stolperfallen zu vermeiden.
  • Wenn auf Schildern Nutzungszeiten angegeben sind, beachten Sie diese unbedingt.

Bitte beachten Sie aber auch, dass es "hundefreie Zonen" gibt. Dorthin dürfen Hunde gar nicht mitgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Freizeiteinrichtungen wie

  • Spielplätze und Bolzplätze
  • Spielwiesen und Liegewiesen
  • Freibäder und Schwimmbäder sowie für
  • Schulhöfe und Friedhöfe.

Eine Leinenpflicht gilt

  • in allen öffentlichen Grünanlagen, den gesamten U-Bahnanlagen, Fußgängerzonen sowie Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, Verkehrsmitteln, Gebäuden, Schulen, Kindergärten und Treppenhäusern,
  • im Wald außerhalb von Wegen,
  • in Naturschutzgebieten und
  • bei öffentlichen Veranstaltungen.

Hundewiesen befinden sich an folgenden Standorten:

  • Grünanlage Schmechtingwiese, im Bereich hinter der Agnesstraße
    Größe: 1.300 Quadratmeter, eingezäunt
    zwei Bänke auf der Hundewiese
    zwei Kotbeutelspender an den Eingängen der Grünanlage
     
  • Grünzug Nord, Ortelsburger Straße
    Größe: 1.300 Quadratmeter, eingezäunt
    eine Bank außerhalb der Hundewiese
    ein Kotbeutelspender außerhalb der Hundewiese
     
  • Grünanlage Auf der Heide, Opelring
    Größe: 1.200 Quadratmeter, eingezäunt
    zwei Bänke außerhalb der Hundewiese
    zwei Kotbeutelspender an den Zugängen zur Grünanlage, die der Hundewiese am nächsten sind
     
  • Grünanlage Henriettenstraße
    Größe: 4.000 Quadratmeter, eingezäunt
    eine Bank innerhalb der Hundewiese
    ein Kotbeutelspender außerhalb der Hundewiese
     
  • Grünverbindung Goldhamme, nahe der Wattenscheider Straße
    Größe: 900 Quadratmeter, eingezäunt
    eine Bank innerhalb der Hundewiese
    zwei Kotbeutelspender an Zugängen zur Grünanlage

  • Grünanlage Kruppwald, im Bereich Blücherstraße
    Größe: 5.000 Quadratmeter, nicht eingezäunt
    ein Kotbeutelspender außerhalb der Hundewiese
     
  • Grünanlage Nord-Ost (Monte Schlacko), Märkische Straße/Moltkestraße
    Größe: 1.900 Quadratmeter, eingezäunt
    eine Bank
    ein Abfallbehälter
    ein Kotbeutelspender

  • Oberes Oelbachtal, Fischerstraße 7 / An der Halde
    Größe: 4.000 Quadratmeter, eingezäunt
    eine Bank
    ein Abfallbehälter
     
  • Unteres Oelbachtal, Berghofer Holz am Harpener Hellweg
    Größe: 1.400 Quadratmeter, mit Gehölzen eingefasst

  • Ümminger See
    Größe: 15.000 Quadratmeter, nicht eingezäunt
    eine Bank
    zwei Kotbeutelspender außerhalb der Hundewiese
     
  • Park Werne, Kreyenfeldstraße
    Größe: 4.000 Quadratmeter, nicht eingezäunt

  • Park Westerholt, im Bereich Westerholtstraße
    Größe: 3.700 Quadratmeter, nicht eingezäunt
    eine Bank
    ein Kotbeutelspender

  • Grünanlage Wiesental, im Bereich Wiesenstraße
    Größe: 1.500 Quadratmeter, nicht eingezäunt
    ein Kotbeutelspender außerhalb der Hundewiese
     
  • Ruhraue Dahlhausen, Nähe Eisenbahnmuseum
    Größe: 1.400 Quadratmeter
    zwei Bänke außerhalb der Hundewiese
    ein Kotbeutelspender auf der Hundewiese
    ein Abfallbehälter
    Die Hundewiese Ruhraue Dahlhausen ist zurzeit noch mit einem Wildgatterzaun und einer Umpflanzung eingezäunt. Sobald die Umpflanzung dicht genug ist, wird der Wildgatterzaun abgebaut.