Personalausweis
Der Personalausweis wird digital. Am 1. November 2010 löst in Deutschland der neue Identitätsnachweis in Scheckkartengröße den bisherigen Ausweis ab. Mit dem neuen Format erweitern sich die Funktionen: Erstmals sind die aufgedruckten Daten inklusive Foto auch elektronisch auf einem Chip gespeichert, der zum Beispiel bei Grenzkontrollen durch die Behörden ausgelesen wird. Das Prinzip soll Ausweisinhabern aber auch ermöglichen, sich etwa beim Online-Einkauf elektronisch auszuweisen.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Ausweis.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den
Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.
Wer bekommt den neuen Ausweis?
Der digitale Personalausweis wird im Regelfall für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Für Kinder unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragen. Beantragt werden die Ausweise bei den Meldebehörden. Eine Umtauschpflicht alter Ausweise besteht nicht; sie bleiben gültig bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber ab dem 1. November 2010 möglich.
Was kostet der neue Ausweis?
Für das Ausstellen müssen Antragsteller ab 24 Jahren 28,80 Euro bezahlen. Ihr Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Personen unter 24 Jahren zahlen 22,80 Euro - ihr Ausweis läuft schon nach sechs Jahren ab. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro. Hinzu kommen weitere Gebühren, zum Beispiel in Höhe von sechs Euro für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, die Änderung der PIN (sechs Euro) oder das Entsperren der Online-Ausweisfunktion (sechs Euro).
Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises
Zur Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er abgelaufen ist, oder
- Ihren Kinderausweis, Kinderreisepass oder
- Ihren Reisepass,
- ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild,
- gegebenenfalls den Nachweis zur Führung eines Doktorgrades beziehungsweise Ordens- / Künstlernamens.
Sollten Sie nicht über ein Lichtbild verfügen, steht Ihnen im Bürgerbüro Mitte (Rathaus) ein Fotoautomat zur Verfügung. Ihr Bild kann vom Fotoautomaten aus auch direkt auf digitalem Wege an die Sachbearbeitung für die Verwendung im Ausweis-/Passantrag übermittelt werden. Sofern Sie dies wünschen, folgen Sie einfach den entsprechenden Hinweisen bei der Bildaufnahme in der Fotokabine.
Ist Ihr alter Personalausweis verloren gegangen oder gestohlen worden und können Sie sich daher nicht ausweisen, empfiehlt sich ein vorheriges (auch telefonisches) Beratungsgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem der Bürgerbüros.
Um einen Personalausweis selbst beantragen zu können, müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ihren Personalausweis müssen Sie wegen der Prüfung der Identität, Leistung Ihrer Unterschrift und Fingerabdrücke persönlich beantragen. Sie können sich dabei nicht vertreten lassen.
Zur Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige muss zur Prüfung der Identität der gesetzliche Vertreter (Eltern, Pflegeeltern, Vormund) zusammen mit dem minderjährigen Antragsteller bei der Meldebehörde persönlich erscheinen. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte in diesen Fällen vor Antragstellung Rücksprache mit dem Bürgerbüro-Mitte gehalten werden.
Rückfragen können unter der Telefonnummer 0234 / 910-19 50 beantwortet werden.
Das Ausfüllen des Antrages übernehmen in Ihrem Beisein die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros. Der Personalausweis wird nach Ihrer Antragstellung bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.
Welche Daten sind im Ausweis gespeichert?
Auf dem per Funk auslesbaren Ausweis-Chip sind alle auf der Plastikkarte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt, also Name, Nachname und Anschrift sowie das Foto (biometrietauglich, Frontalaufnahme erforderlich). Auf Wunsch können Antragsteller auch zwei Fingerabdrücke speichern lassen. Zudem enthält der Ausweis Angaben zur Gültigkeit und zum Sperrstatus.
Wie wird die Online-Ausweisfunktion aktiviert?
Mit der sogenannten eID-Funktion sollen sich Ausweisinhaber im Internet überall dort ausweisen können, wo personalisierte Dienste angeboten werden - also zum Beispiel in Online-Shops, beim Online-Banking, aber auch in Behörden. Darüber hinaus ist die Funktion bald auch an Fahrkartenautomaten oder beim Einchecken im Hotel einsetzbar.
Dazu werden der neue Personalausweis, ein Kartenlesegerät und Treibersoftware sowie eine persönliche PIN benötigt. Der Dienstanbieter wiederrum muss sich über ein staatliches Berechtigungszertifikat ausweisen. Dabei wird dem Nutzer auch angezeigt, welche Daten angefordert werden. Erst mit Eingabe der PIN gibt der Nutzer die Datenübertragung jeweils frei. Für die größtmögliche Sicherheit empfiehlt sich ein sogenanntes PIN-Pad - hier muss die PIN nicht über die PC-Tastatur eingetippt werden.
Auf Wunsch können Ausweisinhaber zudem ein Signaturzertifikat erwerben und auf ihren Ausweis laden. Es dient dann als elektronische Unterschrift, mit der sie Dokumente elektronisch abzeichnen können. Eine Liste der Anbieter ist bei der Bundesnetzagentur erhältlich.
Kann ich den Ausweis sperren lassen?
Ja. Wer den Ausweis verliert, sollte die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber sofort bei der zuständigen Meldebhörde sperren lassen, um Missbrauch auszuschließen. Dafür gibt es auch die Telefonhotline 0180-1-33 33 33 (Drei Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz). Dazu wird ein persönliches Sperrkennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt und zusammen mit der PIN zugestellt wird. Nutzt der Ausweisinhaber die elektronische Unterschrift, muss er das Signaturzertifikat separat bei dem Anbieter sperren lassen, bei dem er es erworben hat.
Wie sicher sind die hinterlegten Daten?
Die Bundesregierung beteuert, dass die Daten sicher sind. Es sei nicht möglich, Daten auszulesen, ohne dass der Inhaber dies bemerkt. Dafür sei immer aktives Zutun erforderlich. Außerdem schützten technische Maßnahmen vor unberechtigtem Auslesen, Kopieren oder Verändern der Daten: Liegt keine Berechtigung vor, gebe der Ausweis die Daten nicht frei. Auch habe der Funkchip nur eine sehr begrenzte Reichweite.
Informationsbroschüre
Detailierte Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre
"Der neue Personalausweis Informationen zur Online-Ausweisfunktion"