Informationen für die Durchführung einer public-viewing-Veranstaltung
Zu den sogenannten "public-viewing-Veranstaltungen" zählen zum Beispiel öffentliche Übertragungen von Fußballspielen auf Großbildleinwänden. Hierfür ist ein formloser Antrag mit einem schlüssigen Gesamtkonzept beim Ordnungsamt einzureichen.
Je nach Ort und Größe sind mit den einzelnen "public-viewing-Veranstaltung" unterschiedlich große Risiken für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verbunden. Diese Risiken sind bei der ordnungsbehördlichen Begleitung der Veranstaltungen zu berücksichtigen. Die Ordnungsbehörden müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren veranlassen.
Sicherheitsmaßnahmen für die einzelne "public-viewing-Veranstaltung" ist einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten, Besucherzahlen sowie weiterer Besonderheiten der Veranstaltung festzulegen.
Um eine Bewertung der Veranstaltung durchführen zu können, dient hierzu der von den Polizeibehörden des Landes NRW entwickelte Bewertungsmaßstab "Polizeiliche Einsatzmaßnahmen im Umfeld und innerhalb sogenannter Public-Viewing-Zonen". Diese Grundlagen sind Bestandteil eines Erlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die nachfolgenden Aspekte fließen auch in die zu erteilende Erlaubnis ein.
- Einfriedung des Grundstückes
- Beschränkung der Besucherzahl entsprechend der örtlichen Gegebenheiten
- Zugangskontrollen durch Sicherheits- und Ordnungsdienst
- Einsatz ausreichender und geeigneter und gekennzeichneter Ordner durch den Veranstalter
- Einsatz von Wellenbrechern bei mehr als 10.000 Besuchern
- Einrichten und Freihalten von Rettungswegen
- Verkaufverbot von Glasflaschen oder -gefäßen
- Verbot von Alkoholausschank, wenn die aktuelle Gefahrenprognose dies erfordert
- Vorhalten von Beschallungsanlagen zur Information der Besucher
- Videoüberwachung des Bereichs der "public-viewing-Veranstaltung"
Darüber hinaus sollte jeder Veranstalter mit der FIFA beziehungsweise UEFA Kontakt aufnehmen, ob für die jeweilige Veranstaltung eine FIFA- beziehungsweise UEFA-Lizenz zu beantragen ist.
Bei etwaigen Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Herrn Roßdeutscher, Telefon: 0234 / 910-33 29, Junggesellenstraße 8, 44777 Bochum.