Grafik: Blauer Schriftzug - bochum.de und Darstellung des Bochumer Stadtwappens.

Wahl per Briefwahl

Wenn Sie am 9. Mai 2010 an der Stimmabgabe im Wahllokal gehindert sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht per Briefwahl auszuüben. Sie benötigen hierfür einen Wahlschein, den Sie wie folgt beantragen können:
  • mit dem Vordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • mit einem formlosen Antrag
  • per E-Mail oder
  • per Internet bis zum 6. Mai, 11:00 Uhr.
In der Zeit vom 12. April bis 7. Mai 2010 können Sie Ihren Antrag auch persönlich stellen und direkt vor Ort wählen und zwar:

in der Sonderarbeitsgruppe Wahlen
im Technischen Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
Raum 1.02.120

Öffnungszeiten der Sonderarbeitsgruppe Wahlen:

montags von 8:00 bis 16:00 Uhr
dienstags von 8:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr
donnerstags von 8:00 bis 20:00 Uhr

oder in der für Sie zuständigen Bezirksverwaltungsstelle (Wattenscheid, Gerthe, Langendreer, Querenburg oder Weitmar)

Öffnungszeiten der Bezirksverwaltungsstellen:

montags bis freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr
donnerstags zusätzlich von 13:00 bis 18:00 Uhr

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie den Antrag auch noch am 8. Mai von 8:00 bis 12:00 Uhr und am 9. Mai von 8:00 bis 15:00 Uhr im Wahlbüro, Haldenstraße 43 a, 44809 Bochum stellen.

Ein telefonischer Briefwahlantrag ist leider nicht zulässig!

Weitere Informationen zum Wahlschein und zur Briefwahl finden Sie hier.

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