Grafik: Bochumer Panorama mit Stadtwappen.

Luftreinhalteplan

Luft - Luftreinhalteplanung - Feinstaubplakette / Umweltzone

Die untere Immissionsschutzbehörde nimmt folgende Aufgaben wahr:

Traditionsfeuer


Osterfeuer und Martinsfeuer sind sogenannte Traditionsfeuer.

Ansprechperson
 
Luftreinhalteplanung

Gesetzliche Grundlagen

Mit der Richtlinie der Europäischen Union über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG) wurden Luftqualitätsziele zur Vermeidung und Verringerung schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt sowie weitere Richtlinien aufgestellt, wie die Mitgliedsländer bei festgelegten Grenzwertüberschreitungen verfahren müssen.

Die Umsetzung dieser Richtlinien in deutsches Recht erfolgte durch das 8. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) und die 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (39. BImSchV).

Die vollständigen Texte und weitere Hinweise zu den gesetzlichen Regelungen können Sie hier aufrufen
(www.lanuv.nrw.de/luft/gesetze.htm).

Ansprechperson

Grenzwerte für Luftschadstoffe (Beurteilungsmaßstäbe)
(www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/beurteilungsma/rechtsvor.htm)

Ansprechperson
 
Luftschadstoffmessungen in Bochum

Die Überwachung der Luftqualität ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) Angelegenheit des Landes und wird vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) verantwortlich wahrgenommen. Das LANUV hat über das Land NRW fest installierte und mobile Messstationen verteilt, die Daten zur Luftqualität liefern.

Bochum-Stahlhausen
In Bochum-Stahlhausen, An der Maarbrücke, betreibt das LANUV zurzeit eine Messstation im Rahmen der diskontinuierlichen Luftqualitätsüberwachung. Dort wird die Konzentration von Feinstaub (PM10) gemessen. Es handelt sich hierbei um Schwebstaubteilchen mit einem Durchmesser < 10 μm. Die Station wurde zur Erfassung der Feinstaubbelastung durch Gewerbe und Industrie errichtet.

Bochum-Riemke
Das LANUV betreibt im Jahr 2011 eine Messstation an der Herner Straße zur Ermittlung der Parameter Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2). Die Messung ist auf ein Jahr begrenzt und beinhaltet die Feststellung der Schadstoffkomponenten aus dem Straßenverkehr.

Bereits im Jahre 2007 wurde an gleicher Stelle zur Ermittlung der genannten Parameter eine Messstation aufgestellt. Diese Messungen haben ergeben, dass die Grenzwerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beziehungsweise der entsprechenden Verordnung unzulässig überschritten wurden. Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost, wurden daher für die Herner Straße entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität festgeschrieben.

Durch die Wiederholungsmessung im Jahre 2011 werden die eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.

Die aktuellen Messergebnisse können ab Januar 2011 auf der Tafel 178 im Videotext des WDR-Fernsehens oder im Internet unter der Adresse www.lanuv.nrw.de eingesehen werden.

Ansprechperson

Luftreinhalteplan

Mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie aus dem Jahre 2002 und der Umsetzung in nationales Recht im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und entsprechender Verordnung wurden erstmalig verbindliche Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid festgelegt.

Der erstmalige Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (in Kraft getreten am 4. August 2008), aufgeteilt in drei Teilpläne „westliches, nördliches und östliches Ruhrgebiet“, wurde aufgestellt, da in zahlreichen Städten der Metropole Ruhr die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung hoch und die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit an vielen Stellen überschritten wurden. Die drei Teilpläne unterstützen den regionalen Ansatz der Luftreinhalteplanung in seiner Gesamtheit. Eine wesentliche Maßnahme des Luftreinhalteplans stellen die eingerichteten Umweltzonen dar. In diesem Luftreinhalteplan wurde festgelegt, die Minderungsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost, berücksichtigt die Städte Dortmund, Herne und Bochum.

Fortschreibung des Luftreinhalteplans

Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass insbesondere die Maßnahme „Umweltzone“ zu einer Minderung der Luftschadstoffbelastungen geführt hat. Nach Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)  konnten für Bochum keine Grenzwertüberschreitungen mehr in Bezug auf Feinstaub festgestellt werden. Bezogen auf Stickstoffdioxid ist die Belastung in Bochum ebenfalls zurückgegangen, obwohl die Hintergrundbelastung im Ruhrgebiet zugenommen hat.

Dennoch konnten die Grenzwerte für Stickstoffdioxid nicht überall eingehalten werden. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet war somit durch die zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf fortzuschreiben. Dieser ist mit Datum vom 15. Oktober 2011 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost vom 4. August 2008 außer Kraft getreten, mit Ausnahme der Regelung zu den Umweltzonen, die zum 31. Dezember 2011 außer Kraft treten werden. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost, kann auf den Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bra.nrw.de , sowie auf den Seiten der Stadt Bochum eingesehen werden.

Umweltzone 

Die Umweltzone Bochum wurde erweitert. Die Erweiterung erfolgte im Zusammenhang und in Relation zu den Nachbarkommunen. Die Umweltzonen der Städte Essen, Gelsenkirchen, Herne, Castrop-Rauxel und Dortmund wurden ebenfalls bis an die Stadtgrenzen zu Bochum ausgedehnt. Die erweiterte Umweltzone Bochum tritt zum 1.  Januar 2012 in Kraft.

Innerhalb der Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge bewegt werden, die mit einer entsprechenden Feinstaubplakette versehen sind.

Ab dem 1. Januar 2012 dürfen in der Umweltzone Fahrzeuge mit den Plakettenfarben rot, gelb und grün bewegt werden.
Ab dem 1. Januar 2013 wird das Befahren der Umweltzone auf Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette beschränkt.
Ab dem 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Umweltzone bewegt werden.

Erweiterte Umweltzone ab 1. Januar 2012
Umweltzone bis 31. Dezember 2011

Weitere Hinweise zur Umweltzone finden sie hier.

Ansprechperson

Feinstaubplaketten

Damit Sie Ihr Fahrzeug in der Umweltzone bewegen können, benötigen Sie eine entsprechende Feinstaubplakette, die gut sichtbar an die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges angebracht werden muss.

Ausgabestellen der Plaketten für Bochumer Bürgerinnen und Bürger sind
Bei städtischen Ausgabestellen kostet die Feinstaubplakette 5,00 Euro.

Sie können auch schriftlich eine Feinstaubplakette beantragen. Schicken Sie einen formlosen Antrag mit einer Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie einen frankierten mit Ihrer Anschrift versehenen Rückumschlag an die Stadt Bochum, Straßenverkehrsamt, Zulassungsabteilung, Bulksmühle 17, 44809 Bochum. Legen Sie 5,00 Euro in bar dazu.

Weitere Hinweise zur Umweltzone finden Sie hier.  

Ausnahmen von Fahrverboten

Unter verschiedenen Voraussetzungen können befristete Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die von den Fahrverboten innerhalb der Umweltzone befreien.

Die Ausnahmegenehmigungen erteilt das Straßenverkehrsamt, Bulksmühle 17, 44809 Bochum.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen:

Frau Margot Bernhofer
Telefon 0234 / 910-82 92

Herr Sebastian Nolle
Telefon 0234 / 910-8305

Herr Andreas Gesche
Telefon 0234 / 910-82 30

Weitere Hinweise zur Umweltzone finden sie hier.



English  Español  Türkce