Grafik: Blauer Schriftzug - bochum.de und Darstellung des Bochumer Stadtwappens.

Rosa Strippe erlebt erste Eheschließung am 16. Juni 2009
Deutschlandweit einzigartig: Standesamt Bochum in einem schwul-lesbischen Beratungszentrum

Außenaufnahme des Standesamtes Raum der Geschichte(n) "Rosa Strippe"
Rosa Strippe e.V., Träger eines professionellen Beratungs-, Kommunikations- und Kulturzentrums für Schwule, Lesben und deren Familien im Ruhrgebiet, hatte Ende Februar ein in Deutschland in dieser Form einzigartiges Trauzimmer als städtisches Standesamt in einem schwul-lesbischem Beratungszentrum in Bochum eingeweiht. Im dort bereits vorhandenen "Raum der Geschichte(n)" können durch diese weitere Maßnahme der Stadt Bochum im Kampf gegen Diskriminierung einerseits Frau und Frau oder Mann und Mann den gemeinsamen Lebensweg in Form einer Lebenspartnerschaft beschließen, andererseits Frau und Mann in Form einer Ehe. Am kommenden Dienstag, 16. Juni ab 13:30, erlebt die Rosa Strippe die erste Eheschließung: Das "Ja"-Wort an diesem Tag geben sich die eigens nach Bochum angereisten Bianca Koglin (36) und Mark Kirsch (35) aus Großenlüder in Hessen.
 
Die Idee zur Widmung dieses unkonventionellen Trauzimmers in der Kortumstraße 143 hatte der Besitzer des Hauses, der gemeinnützige Verein Rosa Strippe, gegründet 1980. Die Stadt Bochum, Politik und Verwaltung sowie allen voran die amtierende Bochumer Oberbürgermeisterin, Dr. Ottilie Scholz, haben die Vision der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins unterstützt: Durch dieses bundesweit erste Trauzimmer in einem Lesben- und Schwulenzentrum unübersehbare Zeichen von kommunaler Liberalität, kultureller Vielfalt und Weltoffenheit in Bochum und Nordrhein-Westfalen kurz vor Beginn der "Kulturhauptstadt RUHR 2010" zu setzen. Jedoch sind vielfältige, gravierende rechtliche Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare in Eingetragenen Lebenspartnerschaften  gegenüber verschiedengeschlechtlichen Paaren in Ehen noch immer nicht beseitigt. Und der Grundsatz "Gleiche Rechte für gleiche Pflichten" ist ebenfalls noch Utopie. Demgegenüber bekennt die Stadt Bochum deutlich Farbe auf dem Feld der Akzeptanz von Minderheiten und zeigt durch die innovative Genehmigung des Trauzimmers Vielfalt "unter`m Regenbogen".
 
Innenaufnahme Trauzimmer "Rosa Strippe"
Weitere Paare, die sich künftig in Bochum in den Räumen an der Kortumstraße 143 das "Ja"-Wort geben möchten, können dies im außergewöhnlichen "Raum der Geschichte(n)" in der ersten Etage des Hauses. Der im Parterre gelegene, große "freiRAUM" lädt desweiteren dazu ein, mit den Traugästen, Freunden und Trauzeugen gemeinsam anzustoßen. Der große Außenbereich mit reichlich Platz auch für größere Gesellschaften an der Hausrückseite kann bei gutem Wetter zusätzlich genutzt werden. Nach einer Trauung ist die Möglichkeit zu einem Spaziergang im nahegelegenen, wunderschönen Stadtpark gegeben, was den neuen  Trauungsort noch attraktiver macht. Eine besondere Möglichkeit bietet der Verein für jene Paare, die sich sichtbar im Haus gemeinsam verewigen möchten: Die Würdigung des Namens auf einem Schild in einer Treppenstufe oder die Widmung eines ganzen Raumes im Haus werden angeboten. Das Trauzimmer der Rosa Strippe kann sogar von Paaren aus anderen Städten nach Absprache mit den örtlichen Standesämtern als Ort der "Hochzeit" gewählt werden. Der Zugang zu allen Bereichen der Beratungseinrichtung ist für Menschen mit Behinderung barrierefrei gestaltet. Welcome to Bochum!
 
Gewichtige Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Paare bestehen etwa im Beamtenrecht bei Pensionsansprüchen, in der Hinterbliebenenversorgung der Versorgungswerke etwa der Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern und Psychotherapeutenkammern sowie bei der Zusatzversorgung der Angestellten des öffentlichen Dienstes. Zudem werden im Steuerrecht und im Erbrecht gleichgeschlechtliche Paare wie Fremde behandelt und im Adoptionsrecht ausgegrenzt. In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg fallen ferner erheblich höhere Gebühren für das Schließen von Lebenspartnerschaften im Vergleich zur Eheschließung an. Auch der eigentliche Trauungsakt ist von Diskriminierung betroffen, denn in Bayern gilt nach wie vor die Ungleichbehandlung: Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften müssen vor dem Notar geschlossen werden und nicht vor dem Standesbeamten.
 
Informationen unter: Tel. 0234-6404621 und www.rosastrippe.de

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