Die Europäische-Dienstleistungsrichtlinie
Seit dem 28. Dezember 2009 ist der “Einheitliche Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet” zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie bei der Wirtschaftsförderung Bochum angesiedelt.
Bei dem “Einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet” handelt es sich um eine Kooperation der kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen, Hagen, Herne sowie des Ennepe-Ruhr-Kreises mit den kreisangehörigen Städten Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, Wetter und Witten.
Die Einheitlichen Ansprechpartner sind Petra Weiß, N.N.
Wirtschaftsförderung Bochum
Viktoriastraße 10
44787 Bochum
Telefon +49 / 234 910-10 33 und +49 / 234 910-10 96
Telefax +49 / 234 910-18 76
E-Mail:
info@ea-mittleres-ruhrgebiet.desowie auf der Homepage des Einheitlichen Ansprechpartners Mittleres Ruhrgebiet unter
www.ea-mittleres-ruhrgebiet.deDie Europäische Union (EU) will für mehr Durchblick im "Behördendschungel" sorgen. Dienstleistungserbringern soll der Umgang mit den verschiedenen Behörden erleichtert werden.
Als ein wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau wurde die Europäische Dienstleistungsrichtlinie EG 2006/123 erlassen. Diese sah insbesondere vor, bis Ende 2009 für europäische Dienstleistungserbringer einen Einheitlichen Ansprechpartner einzuführen. Damit ist gemeint, dass sich im gesamten Gebiet der Europäischen Union jeder Dienstleister, dessen Leistung vom Geltungsbereich der Europäischen-Dienstleistungsrichtlinie erfasst wird, mit seinem Anliegen an diesen "Verfahrenslotsen", aber auch - wie bisher - an die zuständige Behörde wenden kann.
Der Einheitliche Ansprechpartner hat zahlreiche Informations- und Verfahrensmanagementaufgaben. Er muss Informationen über zuständige Behörden beziehungsweise Verbände und Organisationen bereitstellen und in der Lage sein, aus dem jeweiligen Anliegen der Dienstleistungserbringer die einschlägigen Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren abzuleiten. Dazu gehört, auf die erforderlichen Formalitäten und Anforderungen hinzuweisen und die entsprechenden Anträge unverzüglich an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
Nähere Informationen zu der am 15. November 2006 beschlossenen Europäischen Dienstleistungsrichtlinie finden Sie unter
www.dienstleistungsrichtlinie.de.
Als Kernelemente der Richtlinie sind neben der Einrichtung von Einheitlichen Ansprechpartnern folgende Aspekte zu nennen, die zum 28. Dezember 2009 umzusetzen waren:
- Die Gewährleistung elektronischer Verfahrensabwicklung (Art. 8 Abs. 1 Dienstleistungsrichtlinie) -
Die Mitgliedstaaten müssen dafür Sorge tragen, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne elektronisch abgewickelt werden können.
- Die Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung (Art. 13 Abs. 4 Dienstleistungsrichtlinie) -
Eine Genehmigung, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betrifft, gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb der nach Art. 13 Abs. 3 Dienstleistungsrichtlinie festgelegten oder verlängerten Frist beantwortet worden ist.
- Normenscreening (Art. 5 Abs. 1 Dienstleistungsrichtlinie) -
Die Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, dauerhaft ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auf städtischer Ebene bedeutet dies insbesondere eine Überprüfung der kommunalen Satzungen.
Die Zuständigkeit für die Einrichtung und Ausgestaltung der Einheitlichen Ansprechpartner liegt wegen der föderalen Zuständigkeitsordnung grundsätzlich bei den Ländern. In Nordrhein-Westfalen wurde entschieden, dass die kreisfreien Städte und Kreise Einheitlicher Ansprechpartner werden sollen. Die Anzahl der Einheitlichen Ansprechpartner wurde auf maximal 18 landesweit begrenzt. Erreicht werden soll dies durch freiwillige Kooperationen der Kommunen beziehungsweise Kreise. Die Kammern als Vertreter der gewerblichen und freiberuflichen Wirtschaft sind an der Erfüllung dieser Aufgabe beteiligt.
Die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie erfordert eine organisatorische und technische Anpassung der internen Geschäftsprozesse bei der Stadtverwaltung Bochum und gegebenenfalls bei den anderen Kooperationspartnern. Hierfür arbeiten alle beteiligten Ämter der Stadtverwaltung sowie die übrigen zuständigen Stellen (zum Beispiel Kammern, Justiz- und Sozialverwaltung) zusammen. Koordiniert wird die Zusammenarbeit durch die Kommunale Koordinierungsstelle (KoKos), die beim Organisations- und Personalamt angesiedelt ist.
Ansprechpartnerin (KoKos):Kerstin Spreen
Organisations- und Personalamt
Telefon +49 / 234 910-21 66
E-Mail:
KSpreen@bochum.de