Kleingartenwesen
Der Bereich Kleingartenwesen in der Abteilung Planung, Entwurf und Neubau des Umwelt- und Grünflächenamtes nimmt die Aufgaben des Vertragspartners gegenüber dem Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. auf Grundlage des zwischen der Stadt Bochum und dem Stadtverband der Kleingärtner geschlossenen Generalpachtvertrages wahr. Alle Bochumer Kleingartenvereine sind im Stadtverband der Kleingärtner
(www.kgv-bochum.de) organisiert. Die Kleingartenanlagen werden vom Stadtverband der Kleingärtner und den Kleingartenvereinen selbständig verwaltet und unterhalten.
Eine weitere Aufgabe im Bereich Kleingartenwesen liegt in der Verwaltung der direkt zur Stadt Bochum gehörenden acht Kleintierhalteranlagen
Kleingartenanlagen In
Bochum gibt es 80 Kleingartenanlagen mit rund 5550 Parzellen. Die
Verpachtung (Pachtverträge erhältlich bei den jeweiligen
Vereinsvorständen) der Parzellen erfolgt ausschließlich über die
Kleingartenvereine. Auskunft über freie Parzellen erteilen die Vereine.
Die Ansprechpartner erfahren Sie beim Stadtverband der Kleingärtner e.V.
Tipp:
In allen Anlagen stehen im Eingangsbereich “Aushängekästen”. Dort
werden die zur Verpachtung anstehenden Parzellen oftmals mit Angabe der
Abstandszahlung ausgehängt. Zudem findet man dort alle notwendigen
Ansprechpartner.
Mitglied in einem KleingartenvereinDie
Anpachtung einer Gartenparzelle setzt die Mitgliedschaft in dem
jeweiligen Kleingartenverein voraus. Nähere Auskünfte über die Rechte
und Pflichten in Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft erteilt der
Kleingartenverein.
VereinsheimeEinige
Kleingartenvereine verpachten ihre Vereinsheime oder darin befindliche
Räumlichkeiten für Feiern (Kommunion, Geburtstage und so weiter) auch
an außenstehende Personen. Auskünfte über die Verpachtung erteilen die
Vereine selbst. Die Anschrift erhalten Sie unter
www.kgv-bochum.de.
Bauen in KleingartenanlagenDas
Bauen in Kleingartenanlagen unterliegt gesetzlichen und vertraglichen
Vorgaben. Über die zulässigen Baulichkeiten und deren Größe erteilen
die Vorstände der Vereine Auskunft.
Notwendige Bauanträge (Formulare
erhältlich bei den jeweiligen Vereinsvorständen) werden über den
Vereinsvorstand an den Stadtverband der Kleingärtner weitergeleitet,der
über die Anträge entscheidet.
Baumschutzsatzung in KleingartenanlagenDie Stadt Bochum hat im Zuge der Novellierung der Baumschutzsatzung
kleingärtnerisch genutzte Flächen (Gartenparzellen) von der Antragspflicht für Baumfällungen befreit.
Hinweis: Trotz der Befreiung sollten die Belange des Natur- und Vogelschutzes berücksichtigt werden. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September des Jahres ist daher besonders Rücksicht auf Vogelnester zu nehmen.
Unberührt von der Befreiung bleibt die Verkehrsicherungspflicht des Gartenpächters für Bäume in seiner Gartenparzelle bestehen.
Für die Fällung von Bäumen im Rahmengrün von Kleingartenanlagen ist allein der Stadtverband der Kleingärtner zuständig beziehungsweise verantwortlich. Der Stadtverband der Kleingärtner stellt die erforderlichen Fällanträge beim Umwelt- und Grünflächenamt und legt Rechenschaft über Pflegemaßnahmen und Fällungen gegenüber der Stadt Bochum ab.
Ansonsten können Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema in der Baumschutzsatzung der Stadt Bochum nachlesen
(www.Bochum/Baumschutzsatzung.de).
PachtzinsDer Pachtzins für Kleingartenparzellen in Kleingarten- und Kleintierhalterhalteranlagen beträgt zurzeit 0,24 € für einen Quadratmeter im Jahr. Zu diesem Grundpreis kommen noch verschiedene Umlagen und Vereinsbeiträge hinzu, die je nach Anlage unterschiedlich hoch sein können. Nähere Auskünfte darüber erfahren Sie bei den Vereinsvorständen.
GrabelandUnter Grabeland versteht man unbebaute Acker- oder Gartenflächen, die zum Anbau von Gemüse und Blumen vom Amt für
Geoinformation, Liegenschaften und Kataster verpachtet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie dort.
KleintierhalteranlagenIn
Kleintierhalteranlagen ist die Haltung von Tieren im Gegensatz zu allen
anderen Kleingartenanlagen erlaubt. Die Stadt Bochum verfügt über acht
derartige Anlagen, in denen die Haltung von Hunden, Tauben oder
Rassegeflügel stattfindet. In der Regel sind diese Anlagen auf die
Haltung und Züchtung von Tieren spezialisiert. Die Verpachtung
(Pachtverträge erhältlich bei den jeweiligen Vereinsvorständen) der
Parzellen beziehungsweise welche Voraussetzung zur Aufnahme in den
jeweiligen Verein gelten, erfahren Sie direkt beim Verein. Anschrift
und Ansprechpartner erhalten Sie beim Umwelt- und Grünflächenamt.
Bauen in KleintierhalteranlagenDie
zulässigen Baulichkeiten und deren Größe in Kleintierhalteranlagen
richtet sich nach den Bedürfnissen der gehaltenen Tiere. Die einzelnen
Regelungen dazu wurden individuell in den Pachtverträgen zwischen der
Stadt Bochum und den Vereinen getroffen. Auskunft darüber erteilen die
Vorstände der Vereine. Alle notwendigen Bauanträge (Formulare
erhältlich bei den jeweiligen Vereinsvorständen) werden über den
Vereinsvorstand an das Umwelt- und Grünflächenamt zur Entscheidung
weitergeleitet
Ansprechperson