Straßenreinigung / Winterdienst
Straßenreinigung / Winterdienst
Die Reinigung der öffentlichen Straßen wird durch das Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NW-StrReinG NRW) geregelt.
Danach sind die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage von den Gemeinden zu reinigen. In besonderen Fällen kann die Straßenreinigung auch auf angrenzende Grundstückseigentümer übertragen werden.
Art und Umfang der Reinigungsverpflichtung und des Winterdienstes ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum geregelt.
Die sich aus dem Bereich ergebenden Tätigkeiten als Aufgabenträger obliegen dem Umwelt- und Grünflächenamt. Dazu gehören zum Beispiel
- die Ermittlung von Reinigungspflichtigen,
- Informationen über Art und Umfang der Reinigungs- und Winterdienstpflicht,
- Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen,
- Zustimmungserklärungen bei Übertragung der Reinigungspflicht des Grundstückseigentümers auf Dritte.
Das Straßenverzeichnis als Bestandteil der
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung wird regelmäßig überarbeitet, eine entsprechende Änderungssatzung wird in die parlamentarischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht.
Die satzungsgemäße Durchführung der Straßenreinigung und der Winterdienst werden von der Umweltservice Bochum GmbH erledigt, soweit die Reinigungsverpflichtung nicht auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen wurde. Weitere Informationen stehen unter
www.usb-bochum.de zur Verfügung.
Ansprechperson