Bodenschutz / Altlasten - Untere Bodenschutzbehörde
Inhaltsverzeichnis
Bodenbelastungen oder Bodenbelastungsverdacht
Bei der unteren Bodenschutzbehörde werden die altlastenverdächtigen Flächen, die Altlasten sowie die vorhandenen schädlichen Bodenveränderungen in Katastern geführt. Auskünfte aus dem Altlastenkataster, weiterführende Informationen sowie Untersuchungsergebnisse können mit Eigentumsnachweis oder unter Vorlage einer Bescheinigung des aktuellen Grundstückseigentümers erteilt werden. Schriftliche Auskünfte aus dem Altlastenkataster sind gebührenpflichtig und werden nach Aufwand berechnet (Antrag auf Auskunft).
- Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
- Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Ansprechperson
Umgang mit Böden
Im Rahmen der Umnutzung, Überbauung und Versiegelung kommt es häufig zu einem Verlust von natürlichen Bodenfunktionen. Böden haben eine langsame Entwicklungszeit von einigen hundert Jahren und stellen ein einzigartiges Archiv unserer Erd- und Kulturgeschichte dar. Da die Böden im Stadtgebiet Bochum häufig versiegelt sind und / oder durch unterschiedliche Nutzungen verändert wurden, ist ein sparsamer und schonender Umgang mit naturbelassenen Böden zu beachten.
Ansprechperson
Umgang Bodenbelastungen
Die Beurteilung von Böden erfolgt immer nutzungsbezogen unter Berücksichtigung sämtlicher Standorteigenschaften und Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser). Sollten Hinweise vorliegen, dass eventuell schädliche Bodenbelastungen vorhanden sind,so ist das Grundstück unter Berücksichtigung der derzeitigen und geplanten Bodennutzung zu untersuchen. Die Bewertung erfolgt anhand der in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung genannten Prüf- und Maßnahmenwerte. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Einleitung weiterer Maßnahmen (zum Beispiel Detailuntersuchungen, Sanierungsuntersuchungen, Erstellung eines Sanierungskonzeptes, Sicherungs- und / oder Sanierungsmaßnahmen) erforderlich. Sämtliche Maßnahmen müssen mit der unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt werden.
Sollten keine Hinweise auf schädliche Bodenbelastungen vorliegen, jedoch im Rahmen von Erdarbeiten Bodenauffälligkeiten, zum Beispiel hinsichtlich Geruch, Farbe, Konsistenz, Zusammensetzung angetroffen werden, so besteht nach § 2 des Landesbodenschutzgesetzes die Verpflichtung, die Bodenauffälligkeiten unverzüglich der unteren Bodenschutzbehörde zu melden.
Ansprechperson
Methanausgasungen
Methangas (CH
4) ist neben Kohlendioxid (CO
2) ein Hauptbestandteil des Grubengases und bildet mit Luftsauerstoff in bestimmten Konzentrationen explosive Gemische. Grubengas kann durch Risse, Poren und Klüfte im Gestein an die Erdoberfläche gelangen und sich in Hohlräumen, wie zum Beispiel in Leitungen und Kellerräumen, ansammeln, so dass gegebenenfalls bei Bauvorhaben Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden. Das Stadtgebiet Bochum wird nach derzeitigem Kenntnisstand in vier Abstufungen (Zonen) mit potenziellen Gefährdungsbereichen abgegrenzt. Zusätzlich sind örtlich belegte Ausgasungen gekennzeichnet (Karte der Methan (CH
4)-Zuströmungen an der Oberfläche und im Baugrund im Stadtgebiet Bochum, Hollmann 2000,überarbeitet im April 2005).
Ansprechperson