Aufgaben
Inhaltsverzeichnis
Unterhaltung der Grünflächen
Das Umwelt- und Grünflächenamt ist für die
Pflege und Unterhaltung städtischer Grün- und Freiflächen zuständig. Diese setzen sich zusammen aus öffentlichen Park- und Grünanlagen, städtischen Friedhöfen, Straßenbegleitgrün inklusive Straßenbäumen, städtischen Wäldern, öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen sowie dem Grün an öffentlichen Gebäuden.
Ansprechperson
Straßenbäume
Auf dem Gebiet der Stadt Bochum stehen circa 37.000 Straßenbäume. Weitere Informationen finden Sie unter:
Ansprechperson
Stadtforst
Der
Stadtwald Bochum bietet mit seinen 1000 Hektar nicht nur einen wichtigen Naherholungsraum für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, sondern auch eine Vielzahl von Biotopen für eine reichhaltige Pflanzen- und Tierwelt.
Ansprechperson
Untere Landschaftsbehörde
Die
untere Landschaftsbehörde ist für den
Naturschutz und die Landschaftspflege zuständig. Sie sorgt dafür, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet und eine aktive und vorausschauende Landschaftsgestaltung betrieben wird. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage für den Menschen nachhaltig zu sichern.
Naturschutz / Landschaftsschutz
Hauptaufgabe im Bereich
Naturschutz / Landschaftsschutz ist die Überwachung der nach einschlägigen Gesetzen erlassenen Gebote und Verbote sowie die Beratung und Unterstützung in Fragen des Schutzes, der Pflege und Entwicklung der Landschaft. In Zusammenarbeit mit der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet werden Pflegekonzepte erarbeitet und Schutzgebiete betreut.
Baumschutzsatzung
Nach der Baumschutzsatzung sind
geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren.
Planung, Entwurf und Neubau
Gemeint ist
Planung, Entwurf und Neubau von öffentlichen Grünanlagen, Außenanlagen, Sportanlagen, Kinderspielplätzen, Schulhöfen sowie Straßenbegleitgrün.
Kleingartenwesen
Näheres erfahren Sie
hier.
Hochzeitswald
Im Jahre 2000 wurde der Bochumer Hochzeitswald ins Leben gerufen. Hier wird Brautpaaren die Möglichkeit gegeben, aus Anlass ihrer Eheschließung einen Baum zur Erinnerung an das "freudige Ereignis" zu pflanzen. Inzwischen ist der erste für diese Pflanzungen vorgesehene Platz an den Werner Teichen vollständig bepflanzt worden.
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat deshalb eine weitere Fläche für den Hochzeitswald auf der Grünfläche „Auf der Heide“ in Altenbochum zur Verfügung gestellt, eine weitere soll demnächst in Wattenscheid hergerichtet werden. Brautpaare können den Baum selbst pflanzen, bei der Pflanzung mitwirken oder den Baum in ihrer Abwesenheit von Mitarbeitern der Stadt pflanzen lassen.
Die Kosten für die Pflanzung eines Eichenbaumes betragen 50 Euro. Dieser Betrag gilt als Spende für den Natur- und Landschaftsschutz und ist steuerlich absetzbar. Eine entsprechende Spendenbescheinigung wird Ihnen ausgestellt.
Antragsformulare für eine Pflanzung können Ihnen bei der Aufgebotsbestellung ausgehändigt werden. Ebenso nimmt das Umwelt- und Grünflächenamt Anträge – auch telefonisch – entgegen.
Ansprechperson
Öffentliche Grillplätze in Bochum
Das Umwelt- und Grünflächenamt bietet den Bürgern die folgenden öffentlichen Grillplätze zur kostenlosen Benutzung an:
- Ümminger See in Langendreer
- Park Neggenborn in Langendreer
- Im Bergefeld in Sundern
- Am Henkenberg in Stiepel
- Chursbusch in Dahlhausen
Es
handelt sich hierbei lediglich um Wiesen ohne Unterstand, ohne
Toiletten und ohne installiertem Grill. Grillstandgeräte sind daher
mitzubringen. Eine Genehmigung zur Benutzung dieser Grillplätze ist
nicht erforderlich.
Wir bitten Sie, Folgendes zu beachten:
- Die Grünflächen dürfen nicht beschädigt werden. Es sollte nur ein handelsübliches Grillstandgerät benutzt werden. Hierdurch ist ein ausreichender Abstand zwischen Glut und Grasnarbe gewährleistet.
- Benzin, Spiritus und andere Brandbeschleuniger haben beim Grillen nichts verloren.
- Es dürfen nur trockene, naturbelassene Holzbrennstoffe wie zum Beispiel Holzkohle, Grillbriketts oder Scheitholz benutzt werden.
- Andere Personen dürfen nicht durch Flugasche, Rauch und Geruch belästigt oder gefährdet werden.
- Der Abstand zur Wohnbebauung und Bäumen beziehungsweise Sträuchern sollte mindestens 100 Meter betragen. So werden Brandgefahren und die oben beschriebenen Belästigungen vermieden.
- Für unvorhergesehene Brände sollte immer Löschmaterial in ausreichender Menge bereit stehen.
- Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz wird die Benutzung, zum Beispiel von Radios, geregelt. Diese dürfen nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass andere Personen nicht erheblich belästigt werden. Auch die Nachtruhezeit (22:00 Uhr bis 06.00 Uhr) ist besonders geschützt. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören könnten.
- Die Besucher werden dringend gebeten, die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach der Bochumer Sicherheitsverordnung ist es verboten, die Grünanlagen zu verunreinigen.
Ansprechperson