

Sie können auch schriftlich eine Feinstaubplakette beantragen. Schicken Sie einen formlosen Antrag mit einer Kopie des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I, sowie einem frankierten mit Ihrer Anschrift versehenen Rückumschlag, an die Stadt Bochum, Straßenverkehrsamt, Zulassungsabteilung, Bulksmühle 17, 44777 Bochum. Legen Sie fünf Euro in Form eines Verrechnungsschecks oder in bar dazu.
Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt über den jeweiligen Emissionsschlüssel. Diesen finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren.
Wenn Ihre Papiere vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummern zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des sechsstelligen Codes.
Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.![]() | Im Bild sehen Sie zwei Beispiele. |
Grundsätzlich ist die Gültigkeit der Feinstaubplakette nicht befristet. Sie benötigen jedoch eine neue Plakette, wenn Ihr Fahrzeug ein neues Kfz-Kennzeichen erhält, zum Beispiel durch Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk oder bei Kennzeichenverlust.
Die Plakette gilt bundesweit in allen deutschen Städten mit einer Umweltzone.
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit finden Sie eine Übersicht der bereits eingerichteten und geplanten Umweltzonen in Deutschland.
Wer mit einem Fahrzeug ohne zulässige Plakette in eine Umweltzone einfährt, es in der Umweltzone bewegt oder parkt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.
Dieses wird mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet.
Wer ohne Plakette in eine Umweltzone einfährt, riskiert ein Bußgeld auch dann, wenn das Fahrzeug grundsätzlich die technischen Voraussetzungen für eine in der Umweltzone zugelassene Plakette erfüllt.