Bestattungen - Rat und Hilfe für den Trauerfall
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
viele Menschen verdrängen den Gedanken an den Tod, obwohl jeder von uns eingebunden ist in den unumgänglichen Kreislauf des Lebens und Sterbens.
Sinnvoll ist es, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, um Fragen zu klären, die stets in diesem Zusammenhang entstehen. Die aus Gesprächen und Überlegungen heraus getroffenen Entscheidungen sollten Sie dann auch mit den nächsten Angehörigen oder mit den Menschen, die Ihnen nahe stehen, besprechen und eventuell schriftlich niederlegen.
Wer aber entscheiden will, muss zunächst entsprechend unterrichtet sein. Dabei soll Ihnen diese Schrift helfen.
Ansprechperson
Wahl der Bestattungsart - Sargbestattung oder Urnenbestattung?
Jeder sollte rechtzeitig überlegen und auch entscheiden, ob er nach seinem Tod in einem Sarg bestattet werden möchte oder ob er eine Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung wünscht.
Beide Bestattungsarten sind rechtlich gleichgestellt. Auch die Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an. Die Entscheidung darüber sollten Sie zu Lebzeiten treffen, sonst müssen Ihre Angehörigen diese Entscheidung für Sie nachholen.
Wenn Sie sich für eine Feuerbestattung entscheiden, können Sie das eigenhändig handschriftlich folgendermaßen festlegen:
"Ich möchte nach meinem Tode eingeäschert werden"
Datum und Unterschrift
Diese wichtige Erklärung sollten Sie zu Ihren persönlichen Unterlagen (Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde und anderes) legen und aufbewahren. Eine Hinterlegung im Testament ist unzweckmäßig, denn es wird in der Regel erst einige Zeit nach der Beisetzung geöffnet.
Über eine solche Willenserklärung sollten Sie die Person (Ehegatten, Kinder oder den nächsten Vertrauten) unterrichten, die sich vermutlich um die Bestattung kümmern wird.
Wahl der Grabart
Auf den städtischen Friedhöfen in Bochum gibt es verschiedene Bestattungsmöglichkeiten; zu den klassischen Grabarten gehören das Reihengrab (Einzelgrab) und das Familiengrab (wenn Familienmitglieder später nebeneinander bestattet werden möchten).
Reihengrabstätten
Eine Reihengrabstätte für Sargbestattung oder Urnenbeisetzung ist die Bestattung in einzelnen Grabstätten nebeneinander in Reihen. Sie wird für eine einmalige Belegung von der Friedhofsverwaltung vergeben. Die Grabstätten können bis zur Einebnung des Gräberfeldes gepflegt werden; mindestens jedoch für 25 Jahre.
Familiengrabstätten
Eine Familiengrabstätte eröffnet die Möglichkeit, dass Familienmitglieder nebeneinander bestattet werden.
Die Nutzungsrechte an Familiengrabstätten können der Familiengröße entsprechend verliehen werden. Bei Grabstätten für Sargbestattungen sind dies eine oder beliebig viele Stellen, bei Grabstätten für Urnenbeisetzungen sind dies zwei beziehungsweise ein vielfaches von zwei Stellen.
Auf jeder Grabstelle für Sargbestattungen können außer einem Sarg für Erwachsene auch noch drei Urnen und ein Sarg für ein Kind bis zu einem Lebensjahr beigesetzt werden.
Familiengrabstätten können in der Regel nach Ablauf der Nutzungszeit, die 25 Jahre beträgt, verlängert werden.
Für die vorgenannten Bestattungsarten stehen auf fast allen Friedhöfen entsprechende Felder zur Verfügung.
Rasengrabstätten
Bei Rasengrabstätten handelt es sich um sogenannte pflegefreie Grabstätten, das heißt das Pflege- und Gestaltungsrecht liegt bei der Stadt Bochum. Die Grabstätten werden als Rasenflächen angelegt und gepflegt. Es besteht die Möglichkeit zur Kennzeichnung zum Beispiel durch ein Grabmal beziehungsweise einen Kissenstein; dies muss im Vorfeld genehmigt werden.
Rasengräber werden für Sargbestattungen als Reihen- oder Familiengräber und für Urnenbeisetzungen als Reihengräber angeboten.
Friedhofshaingrabstätten
Friedhofshaingrabstätten sind Grabstätten zur Aschebeisetzung im Kronenbereich unter Bäumen. Es wird zwischen Reihen- und Familienbäumen unterschieden. Je nach örtlicher Situation werden bis zu acht Verstorbene beigesetzt.
Die Grabstätten werden von der Stadt Bochum als Rasenflächen angelegt und gepflegt, eine Kennzeichnung ist nicht möglich.
Anonyme Grabstätten
Es besteht für Sie auch die Möglichkeit, auf einem besonderen Gräberfeld (Sarg oder Urne) anonym bestattet zu werden. Bei den anonymen Grabstätten wird unterschieden:
- anonyme Grabstätte für Sargbestattungen
- anonyme Grabstätte für Urnenbeisetzungen
- Ascheausstreuung
- anonyme Urnen – Sammelgrabstätten
Die anonymen Grabstätten werden als Rasenanlage erstellt und von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Eine Kennzeichnung der Grabstätten ist nicht möglich. Für Hinterbliebene der dort Bestatteten besteht die Möglichkeit, ihren Blumenschmuck an zentraler Stelle abzulegen.
Mit Ausnahme der Sammelgrabstätten wird den Angehörigen die Lage des Gräberfeldes mitgeteilt, eine weitere Eingrenzung der Grablage ist nicht möglich.
Eine Ascheausstreuung ist nur dann möglich, wenn dies zu Lebzeiten vom Verstorbenen verfügt wurde („Verfügung von Todes wegen“); eine nachträgliche Willenserklärung durch einen Angehörigen ist nicht möglich.
Kolumbarium
Urnengrabstätten in oberirdischen Wänden oder Stelen werden als Kolumbarien bezeichnet. Diese bestehen aus Einzelkammern in denen je zwei Urnen beigesetzt werden können. Diese Kolumbariumskammern haben den Charakter einer pflegefreien Familiengrabstätte.
Wahl des Grabmales
Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an den Verstorbenen und wirken einzeln oder in ihrer Gesamtheit wesentlich über die Einzelgrabstätte hinaus. Sie prägen insgesamt den kulturellen und gestalterischen Ausdruck des Friedhofes. Sie sollten aus diesen Gründen auch gemeinschaftsbezogen gewählt und gestaltet werden.
Bei der Wahl eines Grabmales sind im Rahmen der städtischen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel Grabmale aus Stein, Holz oder Metall, stehende Grabmale im Hoch- oder Breitformat sowie in liegender Form als Kissenstein oder Liegeplatte möglich.
Zu berücksichtigen ist, dass das Aufstellen und Aufbringen aller Grabeinrichtungen vorher von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden muss.
Was ist im Sterbefall zu tun?
Bei einem Sterbefall nimmt ein Bestattungsunternehmen den nächsten Angehörigen viele Wege ab, doch einige Belastungen und Pflichten bleiben ihnen leider nicht erspart:
Ein Arzt muss die Todesbescheinigung ausstellen. Beim Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung sorgen diese dafür.
Eine Sterbeurkunde ist bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt zu beantragen (in der Regel übernimmt das der Bestatter). Dabei sind in jedem Falle neben der Todesbescheinigung vorzulegen:
- bei Ledigen: Geburtsurkunde, Personalausweis
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde (Familienbuch), Personalausweis
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde (Familienbuch), Personalausweis, Sterbeurkunde beziehungsweise Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde (Familienbuch), Personalausweis, Scheidungs-, Aufhebungs- beziehungweise Nichtigkeitsurteil.
Bei einem nicht natürlichen Tod (zum Beispiel Unfall, Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen.
Der Bestatter übernimmt im Regelfall folgende Aufgaben:
- die Überführung des Verstorbenen zum Friedhof
- die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier
- die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, der Sterbekasse und den Versicherungen
- den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen
- die Einziehung von Versicherungsleistungen, die anlässlich des Sterbefalls fällig werden, wenn Sie ihm die entsprechenden Versicherungsdokumente aushändigen.
Bedenken Sie bitte, dass Kosten nicht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestattung entstehen, sondern dass zu einem späteren Zeitpunkt noch ganz erhebliche Kosten auftreten können, zum Beispiel für ein Grabmal oder für langfristige Grabpflege. In vielen Fällen sind die Bestattungskosten nicht mehr durch Versicherungsleistungen gedeckt. Eine rechtzeitige Übersicht über die finanzielle Möglichkeit ist deshalb von Vorteil.
Anschriften der städtischen Friedhöfe
Hauptfriedhof, Immanuel-Kant-Str. 52, Telefon: 0234 / 910 - 96 12 / 96 14
Alter Friedhof / Kortumpark (siehe Hauptfriedhof)
Friedhof Altenbochum (siehe Hauptfriedhof)
Friedhof Blumenstrasse, Harpener Str. 1, Telefon 0234 / 59 41 55
Friedhof Dahlhausen, Im Berge 26, Telefon: 0234 / 41 28 82
Friedhof Eppendorf, Holzstr. 72a, Telefon: 02327/ 7 23 72
Friedhof Gerthe, Kirchharpener Str. 63, Telefon: 0234 / 86 50 22
Friedhof Grumme, Heckertstr. 60, Telefon: 0234 / 50 13 30
Friedhof Günnigfeld, Friedhofstr. 75, Telefon: 02327/ 2 35 26
Friedhof Hamme, Wanner Str. 20, Telefon: 0234 / 53 16 15
Friedhof Hiltrop, Hiltroper Busch 9, Telefon: 0234 / 86 50 23
Friedhof Höntrop, Wilkenkamp 6, 02327/ 5 10 77
Friedhof Hordel, Im Zugfeld 70, Telefon: 0234 / 52 15 05
Friedhof Laer (siehe Hauptfriedhof)
Friedhof Langendreer, Stiftstr. 42, Telefon: 0234 / 29 40 29
Friedhof Leithe, Kemnastr. 16, Telefon: 02327/ 3 13 57
Friedhof Linden, Donnerbecke, Telefon: 0234 / 47 17 81
Friedhof Querenburg, Stiepeler Str. 150, Telefon: 0234 / 7 34 07
Friedhof Riemke, Verkehrsstr. 39, Telefon: 0234 / 53 16 15
Friedhof Stiepel, Nettelbeckstr. 98, Telefon 0234 / 79 71 32
Friedhof Weitmar, Schloßstr. 96 / Heinrich-König-Str. 125, Telefon: 0234 / 47 17 81
Friedhof Werne, Im Kerkdahl 6, Telefon: 0234 / 26 34 40
Friedhof Wiemelhausen, Wiemelhauser Str. 202, Telefon: 0234 / 33 09 90
Weitergehende Informationen
Bestattungsarten auf städtischen Friedhöfen
FriedhofssatzungFriedhofsgebührensatzung