
Seit 1. März 2005 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen", kurz "Korruptionsbekämpfungsgesetz" in Kraft.
Dieses Gesetz sieht in den §§ 1und 17 und andere eine
Veröffentlichungspflicht für die Mitglieder des Rates und der
Bezirksvertretungen sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger vor.
Sie haben der Hauptverwaltungsbeamtin (Oberbürgermeisterin) folgende schriftliche Auskünfte zu erteilen:
Die Oberbürgermeisterin gibt diese Auskünfte gegenüber der Leiterin/dem Leiter der Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) ab.
Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2005 beschlossen, dass die schriftlichen Auskünfte jährlich jeweils zum 1. Juni (2005 zum 17. Oktober) im Internet auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden.