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Definition der Haushaltstypen (HHSTAT)
Einpersonenhaushalte
Zu den Einpersonenhaushalten zählen zum Beispiel auf der einen Seite jüngere Menschen,
die sich noch nicht in der Familienbildungsphase befinden, auf der anderen Seite
auch Ältere, deren Lebenspartner bereits verstorben ist.
Die Zahl der Einpersonenhaushalte ist zumeist überschätzt, da unter anderem eine
Zuordnung auf Grund der veränderten Namensgesetzgebung bei Heirat oder in den
Fällen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften schwierig ist.
Wenn zum Beispiel die Einzugsdaten in die gemeinsame Wohnung voneinander abweichen
(dies ist der Fall, wenn ein Partner in die Wohnung des anderen gezogen ist),
können vom Generierungsverfahren diese oft nicht als zu einem Haushalt gehörend
erkannt werden und bilden dann jeweils einen eigenen Haushalt.
Ehepaare oder Paare ohne Kinder
Hierzu zählen Ehepaare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder (Kind
beinhaltet, die Person ist unter 18 Jahre alt, ledig und hat keine Nachkommen). Haushalte von
Paaren oder Ehepaaren mit erwachsenen Kindern sind in diesem Typ mitenthalten (zum Beispiel
ältere Ehepaare, deren Kinder den elterlichen Haushalt bereits verlassen haben).
Ehepaare oder Paare mit Kindern
Dazu gehören Ehepaare oder nichteheliche Lebensgemeinschaften mit mindestens
einem Kind unter
18 Jahren.
Alleinerziehende
Haushalte, in denen nur eine Person Elternteil von mindestens einem
Kind unter 18 Jahren ist und ohne Partner lebt. Haushalte, in denen der
oder die Alleinerziehende mit anderen Personen zusammenlebt, sind in
diesem Typ mitenthalten.
Sonstige Mehrpersonenhaushalte
Hauptsächlich Wohngemeinschaften von Personen ohne Ehepaare und ohne
Eltern-Kind-Beziehungen.
Bei den Ehepaaren oder Paaren und Alleinerziehenden gibt es zusätzlich die
Unterscheidung, ob in dem Haushalt noch weitere erwachsene Personen leben. Diese
Personen sind zumeist erwachsene Kinder, beziehungsweise selten Großeltern oder sonstige
Personen.
Die Personengruppe der Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft werden am
stärksten unterschätzt, da die Indizien für eine Erkennung wie zum Beispiel gemeinsames
Einzugsdatum nicht immer vorliegt.
Ein Teil der Einpersonenhaushalte und der sonstigen Mehrpersonenhaushalte müsste
vermutlich den nichtehelichen Paaren zugerechnet werden.