Unterstützung von Wehr- und Zivildienstleistenden
Am 1. Juli 2011 ist der Grundwehrdienst ebenso wie der Zivildienst ausgesetzt worden. Ausnahmen stellen diejenigen dar, die als Reservisten zu einer Wehrübung einberufen wurden oder freiwillig Wehrdienst leisten.
Mit Ablauf des 31. Dezember 2011 werden die letzten Zivildienstleistenden aus dem Dienst entlassen. Hierdurch bedingt wird auch dieser Personenkreis keine Ansprüche aus dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) mehr geltend machen können.
Weitere Informationen zu dieser Thematik finden sich auf der Homepage des
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Durch die Aussetzung der Wehrpflicht wurde auch der Zivildienst ausgesetzt. Als Ersatz wurde nun der "Bundesfreiwilligendienst" ins Leben gerufen. Nähere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie
hier.
Anstelle der Wehrpflicht gibt es nun den freiwilligen Wehrdienst. Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des
Bundesverteidigungsministerium.
Für die Beantwortung Ihrer Fragen in Bezug auf Unterhaltssicherung im Rahmen der "Neu Strukturierung" zur Thematik Bundesfreiwilligendienst und freiwilliger Wehrdienst steht Ihnen gerne der nachstehend genannte Kontakt zur Verfügung.
Kontakt:
Stadt Bochum
Amt für Soziales und Wohnen
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2-6
44777 Bochum
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Frau K. Kensbock
3. Etage - Zimmer: 3031
Telefon: 0234 / 910-27 94
E-Mail: KKensbock@bochum.de