
Die Stadt Bochum ist zuständig für die Gewährung von Pflegewohngeld für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die vor Heimaufnahme in Bochum gewohnt haben und sich in einer Pflegeeinrichtung in Bochum oder Nordrhein-Westfalen befinden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes "Wirtschaftliche Sozialhilfe in Heimen" und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beratungsbüros des Sozialamtes beraten die an einem Wohnen im Alten- und Pflegeheim interessierten Personen und deren Angehörige.
Voraussetzung für die Heimaufnahme ist die Heimbetreuungsbedürftigkeit, die der Medizinische Dienst der jeweiligen Krankenkasse - Pflegekasse - bestätigen muss.
Pflegebedürftigen, deren Einkommen und/oder Vermögen zur Bezahlung der Heimpflegekosten nicht ausreicht, kann - gegebenenfalls ergänzend - Sozialhilfe gewährt werden.
Sozialhilfe wird grundsätzlich nachrangig gewährt, das bedeutet, Hilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder die erforderliche Hilfe von anderen Sozialleistungsträgern oder Angehörigen erhält.
Mit der Gewährung von Sozialhilfe gehen Unterhaltsansprüche der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner kraft SGB XII auf die Träger der Sozialhilfe (kreisfreie Städte und Landkreise) über.
Unterhaltspflichtige Angehörige werden mit einer Rechtswahrungsanzeige über den Sozialhilfebezug in Kenntnis und in Verzug gesetzt.
Anhand einzureichender Unterlagen über Einkommen und Vermögen - auch des nicht unterhaltspflichtigen Ehegatten - wird die Leistungsfähigkeit des/der Unterhaltspflichtigen geprüft.
Zur Umsetzung des Landespflegegesetzes innerhalb der Kommune haben die Kreise und kreisfreien Städte Pflegekonferenzen eingerichtet.
Die hauptsächliche Aufgabe der Pflegekonferenz ist die Mitwirkung bei der Sicherung und qualitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Angebote im stationären und ambulanten Bereich.
Mitglieder der Pflegekonferenz sind Vertreter der Stadt, der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen und der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, der kommunalen Seniorenvertretung und der Arbeitsgemeinschaften der örtlichen Selbsthilfegruppen, Pflegebedürftiger, behinderter Menschen und chronisch Kranker.