Freiwillige Feuerwehr
Gliederung, Personalstärke und Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr Gliederung Unsere 15 FF-Löscheinheiten verteilen sich über die gesamten 145,4 Km² des Bochumer Stadtgebiets. Die Freiwillige Feuerwehr ist in drei Abschnitte untergliedert und der entsprechenden Feuerwache zugeordnet. Hierbei entsprechen die LE 11 bis 16 und als Sondereinheit die SE 40 dem Abschnitt I - West, die LE 22 bis 26 dem Abschnitt II - Mitte und die LE 31 bis 34 dem Abschnitt III - Ost. Jeder Abschnitt wird von einem Direktionsabschnittsleiter (DAL) der Berufsfeuerwehr und von einem Abschnittsführer (AF) der Freiwilligen Feuerwehr betreut. Die Jugendfeuerwehr bildet insgesamt eine eigene Löscheinheit, die einzelnen Gruppen sind aber entsprechend ihrer Organisationskennziffer den Löscheinheiten zugeordnet.
Personalstärke Die FF-Bochum besteht aus etwa 420 Freiwilligen Feuerwehrmännern und natürlich auch Feuerwehrfrauen (Stand 06/2007). Diese unterstützen die Kameraden der Bochumer Berufsfeuerwehr, neben ihrer eigentlichen Berufstätigkeit, bei zahlreichen Einsätzen. Rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche. Das dabei geleistete Einsatz-Spektrum umfasst Brandeinsätze, Technische Hilfeleistung und Umweltschutz genauso wie Brandschutzerziehung und Brandsicherheitswachen. Unser Nachwuchs rekrutiert sich zum Teil aus den vier Gruppen der Jugendfeuerwehr. Unsere Jugendfeuerwehr hatte zum 30. Juni 2007 eine Stärke von insgesamt 73 Jugendlichen bei steigender Tendenz.
Ausbildung Grundvoraussetzung für den aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist die körperliche Gesundheit und Belastbarkeit. Besonderes Augenmerk wird verständlicherweise auf die uneinschränkte Atemschutztauglichkeit für den schweren Atemschutz - Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe III nach G26 - gelegt. Ihre Diensttauglichkeit müssen die “Freiwilligen” ebenso wie ihre Berufsfeuerwehr-Kollegen in regelmäßigen Abständen bei Atemschutzübungen und arbeitsmedizinischen Untersuchungen beweisen.
Die feuerwehrtechnische Ausbildung der Feuerwehranwärterinnen und -anwärter erfolgt analog der neuen Feuerwehr-Dienstvorschriften und zieht sich über einen Gesamtzeitraum von ca. 18 Monaten hin. Dieser gliedert sich in einen ca. fünfwöchigen Grundlehrgang und darauf folgende einzelne Ausbildungsabschnitte. Diese werden parallel zu den Ausbildungen in den Löscheinheiten über einen Zeitraum von einem Jahr auf den Feuer- und Rettungswachen durchgeführt. Sie umfassen folgende Themen: Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, Technische Hilfeleistung, Erste Hilfe im Feuerwehrdienst, Retten und Selbstretten, Knoten und Stiche, Reanimation, Tragbare Leitern und Sprungrettung, Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen sowie eine Sprechfunkausbildung.
Nach einer Prüfungsvorbereitung und erfolgreichen Abschluss der theoretischen und praktischen Gesamtprüfung werden sie dann zur Feuerwehrfrau bzw. zum Feuerwehrmann ernannt. Die neuen Feuerwehrkolleginnen und -kollegen erweitern ihr Wissen in ihren Löscheinheiten und werden von erfahrenen Kollegen in die Praxis eingewiesen und unterstützt.
Ist die Grundausbildung abgeschlossen, steht es jeder Feuerwehrfrau und jedem -mann frei, das erworbene Wissen in zahlreichen Fortbildungslehrgängen zu erweitern. Hier in Bochum wird am Standort die Fortbildung zum Truppführer, der Maschinisten-Lehrgang sowie die Erweiterung des Führerscheins um die Klasse C angeboten. Bei entsprechender Qualifikation sind des Weiteren die Fortbildung zum Brandmeister und, daran anschließend, zum Brandinspektor am Institut der Feuerwehr (IdF) des Landes NRW in Münster möglich.