

Eine besondere Stellung nimmt der Haupt- und Finanzausschuss ein. Dieses Gremium ist grundsätzlich vorberatend für alle Vorlagen der Verwaltung zuständig, über die der Rat zu beschließen hat. Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet auch in solchen Angelegenheiten, die wegen ihrer Dringlichkeit nicht mehr rechtzeitig in den Rat eingebracht werden konnten. Vermittelnd und entscheidend tritt der Ausschuss dann ein, wenn zwischen Ausschüssen oder zwischen einem Ausschuss und einer Bezirksvertretung keine Einigkeit über die Zuständigkeiten erzielt werden kann.
Die Vorbereitung der Beschlussvorlagen obliegt der Oberbürgermeisterin (Verwaltung).
Alle Vorlagen der Verwaltung und Anträge werden fraktionsintern beraten. Die Entscheidung selbst fällt in dem jeweils dann zuständigen Gremium (Bezirksvertretung, Ausschuss oder Rat) durch Abstimmung. Der auf diese Weise herbeigeführte Beschluss hat Entscheidungs- oder Empfehlungscharakter, je nachdem über welche Kompetenz der Ausschuss oder die Bezirksvertretung verfügt.